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"Energie-Sozialbonus"
Ein Skonto auf die
Stromrechnung
Worin besteht die Vergünstigung?
Der Energiebonus ist ein Skonto, der für 12 Monate auf
die Stromrechnungen angewandt wird. Am Ende dieses
Zeitraums muss ein neues Gesuch eingereicht werden, um
weiter in den Genuss des Skontos zu gelangen (Ausnahme
bei Ansuchen im Falle von schwerwiegenden medizinischen
Gründen).
Wann startet diese Maßnahme?
Das Ansuchen kann jederzeit eingereicht werden.
Wer hat Anrecht auf den Bonus?
Die Regierung hat im Dekret (Interministerial-Dekret
28.12.2007) festgelegt, dass alle Haushaltskunden mit
einem Stromvertrag in der Erstwohnung und einer Leistung
bis 3 kW mit einem ISEE-Einkommen von oder unter 7.500
Euro Anrecht auf den Bonus haben. Bei mindestens 4
Kindern, die steuerrechtlich zu lasten leben, ist der
ISEE-Wert auf € 20.000 sowie auf 4,5 KW erhöht.
Was ist ISEE?
Der ISEE-Wert ist ein in Italien häufig angewandter
Maßstab, der herangezogen wird, um das Anrecht auf
soziale oder öffentliche Dienste zu erheben. Mit dem
ISEE wird die wirtschaftliche Lage einer Familie
gemessen, wobei das Einkommen, das Vermögen (Immobilien
und anderes) sowie die Anzahl der Familienmitglieder
berücksichtigt werden. Einige Beispiele: bei einer
Familie bestehend aus Vater, Mutter und 2 Kindern, einem
Einkommen, einer Mietwohnung und keinem weiteren
Vermögen liegt der ISEE-Wert unter 7.500 wenn das
jährliche Einkommen ca. 23.400 brutto nicht übersteigt.
Oder: eine Rentnerfamilie mit 2 Mitgliedern in einer
Mietwohnung hat einen ISEE-Wert unter 7.500 Euro, wenn
das Einkommen ca. 16.900 Euro/Jahr (brutto) nicht
übersteigt. Für eine
Einzelperson in einer Mietwohnung liegt die
Einkommensgrenze bei ca. 12.600 Euro/Jahr (brutto).
Wieviel macht der Bonus aus?
Der Bonus wird je nach Anzahl der Familienmitglieder
gestaffelt und reicht von ca. 60 Euro bis ca. 130 Euro.
Wo kann man für den Bonus
beantragen?
Das Ansuchen muss in der jeweiligen Wohnsitzgemeinde
oder kann, wenn ein entsprechendes Abkommen besteht(z.b.
Bruneck, Brixen usw.), beim Steuerdienst des SGBCISL
abgeben werden. Dem Ansuchen muss die ISEE-Bescheinigung
und/oder eine Bescheinigung des Gesundheitsbetriebs
sowie die Kopie des Ausweises beigelegt werden. Außerdem
müssen Wohnsitz, Familienstand und Art des Stromvertrags
angegeben werden. Die ISEE-Bescheinigung erhält man
gegen Abgabe einer Einheitsersatzerklärung (dichiarazione
sostitutiva unica – DSU) bei den Steuerbeistandszentren.
Für welchen Vertragstyp gilt der
Bonus?
Anrecht besteht unabhängig vom Stromlieferant oder
davon, ob man KundIn des geschützten oder freien Marktes
ist; alle Hauhaltskunden, die die oben angeführten
Kriterien erfüllen, haben Anrecht auf den Bonus. Ebenso
kann der Bonus für Gas-Anschlüsse beansprucht werden.
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