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"Energie-Sozialbonus"
Ein Skonto auf die Stromrechnung

 

Worin besteht die Vergünstigung?
Der Energiebonus ist ein Skonto, der für 12 Monate auf die Stromrechnungen angewandt wird. Am Ende dieses Zeitraums muss ein neues Gesuch eingereicht werden, um weiter in den Genuss des Skontos zu gelangen (Ausnahme bei Ansuchen im Falle von schwerwiegenden medizinischen Gründen).

Wann startet diese Maßnahme?
Das Ansuchen kann jederzeit eingereicht werden.

Wer hat Anrecht auf den Bonus?
Die Regierung hat im Dekret (Interministerial-Dekret 28.12.2007) festgelegt, dass alle Haushaltskunden mit einem Stromvertrag in der Erstwohnung und einer Leistung bis 3 kW mit einem ISEE-Einkommen von oder unter 7.500 Euro Anrecht auf den Bonus haben. Bei mindestens 4 Kindern, die steuerrechtlich zu lasten leben, ist der ISEE-Wert auf € 20.000 sowie auf 4,5 KW erhöht.

Was ist ISEE?
Der ISEE-Wert ist ein in Italien häufig angewandter Maßstab, der herangezogen wird, um das Anrecht auf soziale oder öffentliche Dienste zu erheben. Mit dem ISEE wird die wirtschaftliche Lage einer Familie gemessen, wobei das Einkommen, das Vermögen (Immobilien und anderes) sowie die Anzahl der Familienmitglieder berücksichtigt werden. Einige Beispiele: bei einer Familie bestehend aus Vater, Mutter und 2 Kindern, einem Einkommen, einer Mietwohnung und keinem weiteren Vermögen liegt der ISEE-Wert unter 7.500 wenn das jährliche Einkommen ca. 23.400 brutto nicht übersteigt. Oder: eine Rentnerfamilie mit 2 Mitgliedern in einer Mietwohnung hat einen ISEE-Wert unter 7.500 Euro, wenn das Einkommen ca. 16.900 Euro/Jahr (brutto) nicht übersteigt. Für eine Einzelperson in einer Mietwohnung liegt die Einkommensgrenze bei ca. 12.600 Euro/Jahr (brutto).

Wieviel macht der Bonus aus?
Der Bonus wird je nach Anzahl der Familienmitglieder gestaffelt und reicht von ca. 60 Euro bis ca. 130 Euro.

Wo kann man für den Bonus beantragen?
Das Ansuchen muss in der jeweiligen Wohnsitzgemeinde oder kann, wenn ein entsprechendes Abkommen besteht(z.b. Bruneck, Brixen usw.), beim Steuerdienst des SGBCISL abgeben werden. Dem Ansuchen muss die ISEE-Bescheinigung und/oder eine Bescheinigung des Gesundheitsbetriebs sowie die Kopie des Ausweises beigelegt werden. Außerdem müssen Wohnsitz, Familienstand und Art des Stromvertrags angegeben werden. Die ISEE-Bescheinigung erhält man gegen Abgabe einer Einheitsersatzerklärung (dichiarazione sostitutiva unica – DSU) bei den Steuerbeistandszentren.

Für welchen Vertragstyp gilt der Bonus?
Anrecht besteht unabhängig vom Stromlieferant oder davon, ob man KundIn des geschützten oder freien Marktes ist; alle Hauhaltskunden, die die oben angeführten Kriterien erfüllen, haben Anrecht auf den Bonus. Ebenso kann der Bonus für Gas-Anschlüsse beansprucht werden.
 

 

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