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Sozialleistungen
Was ich über die
EEVE wissen muss
Wer Sozialleistungen beantragt, die an die
Bedürftigkeit gebunden sind, muss seine wirtschaftliche Lage
darlegen. Dies muss ab dem 1. September für bestimmte Leistungen
des Landes Südtirol über die neue Erklärung EEVE erfolgen.
Wissenswertes rund um diese neue Einkommens- und
Vermögenserklärung:
1)
Was bedeutet EEVE?
Die Abkürzung steht für Einheitliche
Einkommens- und Vermögenserklärung.
2)
Worum handelt es
sich?
Es handelt sich dabei um eine
Eigenerklärung, über die ein Antragsteller seine
wirtschaftliche Lage erklärt, wenn er um eine
Sozialleistung des Landes Südtirol ansucht. Gleichzeitig
handelt es sich um ein System, das unter anderem
festlegt, welche Einkommens- und Vermögenswerte
angegeben werden müssen und wie diese zu bewerten sind.
So zählen z. B. Einkommen aus lohnabhängiger Tätigkeit
nicht voll, sondern nur zu 90%. Selbständige müssen ein
Einkommen erklären, das mindestens jenem eines
lohnabhängigen Facharbeiters entspricht. Bewegliches
Vermögen bis 100.000 Euro (z.B. Bankguthaben) müssen
nicht angegeben werden.
3)
Warum ist die
EEVE eingeführt worden?
Das neue System ist eingeführt worden, um
die Bemessung der wirtschaftlichen Lage zu
vereinheitlichen. Bisher gab es, je nach Förderbereich,
unterschiedliche Instrumente, um die Einkommens- und
Vermögenssituation zu ermitteln.
4)
Welche Vorteile
hat es?
Das neue System ist einfacher und
erfordert weniger bürokratischen Aufwand. Die Erklärung
gilt für alle Anträge des selben Bezugsjahres für eine
ganze Reihe von Leistungen des Landes. Bisher mussten
Antragsteller bei jedem neuen Ansuchen meist eine neue
Erklärung abgegeben.
5)
Wozu braucht es
die EEVE?
Um Zugang zu bestimmten öffentlichen
Leistungen und Begünstigungen zu haben, müssen
Antragsteller ihre Bedürftigkeit nachweisen und deshalb
eine Erklärung zu ihrer wirtschaftlichen Lage abgeben.
Die EEVE ist eine solche Erklärung. Die Daten werden von
der Landesverwaltung gespeichert, und jedes Landesamt
kann darauf zugreifen, sobald der betreffende Bürger ein
neues Ansuchen stellt.
6)
Geht aus der EEVE
hervor, ob Anrecht auf eine Leistung besteht?
Nein, über die EEVE wird die
wirtschaftliche Lage ermittelt. Aufgrund der darin
enthaltenen Angaben kann das Amt, an welches der Antrag
gerichtet wird, dann ermitteln, ob Anrecht auf die
Leistung besteht oder nicht.
7)
Wann muss diese
Erklärung gemacht werden?
Diese Erklärung kann jederzeit abgegeben
werden. Spätestens im Moment der Antragstellung muss die
EEVE-Erklärung aber vorliegen.
8)
Für welche
Leistungen brauche ich die EEVE?
Das System EEVE betrifft bestimmte
Leistungen des Landes Südtirol. Ab 1. September 2011
braucht es die EEVE für:
-
das Familiengeld von Land und Region,
-
für die Rückerstattung von
zahnärztlichen Spesen,
-
tarifbegünstigungen (Altenheime,
Kinderhorte, Hauspflege),
-
die finanzielle Sozialhilfe,
-
Ticketbefreiungen.
Zu einem späteren Zeitpunkt kommen
weitere Leistungen dazu, etwa im Bereich Schulfürsorge
und Wohnbau.
9)
Wer hilft den Antragstellenden?
Hilfestellung gibt es kostenlos bei den Steuerdienst-
und Patronatsbüros des SGBCISL. Der SGBCISL
hat, wie andere Organisationen in Südtirol auch, eine
Konvention mit der Landesverwaltung abgeschlossen und ist
ermächtigt, die Erklärungen abzufassen und
weiterzuleiten.
03.08.2011
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