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Sozialleistungen
Was ich über die EEVE wissen muss

 

Wer Sozialleistungen beantragt, die an die Bedürftigkeit gebunden sind, muss seine wirtschaftliche Lage darlegen. Dies muss ab dem 1. September für bestimmte Leistungen des Landes Südtirol über die neue Erklärung EEVE erfolgen. Wissenswertes rund um diese neue Einkommens- und Vermögenserklärung:

1)       Was bedeutet EEVE?

Die Abkürzung steht für Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung.

2)       Worum handelt es sich?

Es handelt sich dabei um eine Eigenerklärung, über die ein Antragsteller seine wirtschaftliche Lage erklärt, wenn er um eine Sozialleistung des Landes Südtirol ansucht. Gleichzeitig handelt es sich um ein System, das unter anderem festlegt, welche Einkommens- und Vermögenswerte angegeben werden müssen und wie diese zu bewerten sind. So zählen z. B. Einkommen aus lohnabhängiger Tätigkeit nicht voll, sondern nur zu 90%. Selbständige müssen ein Einkommen erklären, das mindestens jenem eines lohnabhängigen Facharbeiters entspricht. Bewegliches Vermögen bis 100.000 Euro (z.B. Bankguthaben) müssen nicht angegeben werden.

3)       Warum ist die EEVE eingeführt worden?

Das neue System ist eingeführt worden, um die Bemessung der wirtschaftlichen Lage zu vereinheitlichen. Bisher gab es, je nach Förderbereich, unterschiedliche Instrumente, um die Einkommens- und Vermögenssituation zu ermitteln.

4)       Welche Vorteile hat es?

Das neue System ist einfacher und erfordert weniger bürokratischen Aufwand. Die Erklärung gilt für alle Anträge des selben Bezugsjahres für eine ganze Reihe von Leistungen des Landes. Bisher mussten Antragsteller bei jedem neuen Ansuchen meist eine neue Erklärung abgegeben.

5)       Wozu braucht es die EEVE?

Um Zugang zu bestimmten öffentlichen Leistungen und Begünstigungen zu haben, müssen Antragsteller ihre Bedürftigkeit nachweisen und deshalb eine Erklärung zu ihrer wirtschaftlichen Lage abgeben. Die EEVE ist eine solche Erklärung. Die Daten werden von der Landesverwaltung gespeichert, und jedes Landesamt kann darauf zugreifen, sobald der betreffende Bürger ein neues Ansuchen stellt.

6)       Geht aus der EEVE hervor, ob Anrecht auf eine Leistung besteht?

Nein, über die EEVE wird die wirtschaftliche Lage ermittelt. Aufgrund der darin enthaltenen Angaben kann das Amt, an welches der Antrag gerichtet wird, dann ermitteln, ob Anrecht auf die Leistung besteht oder nicht.

7)       Wann muss diese Erklärung gemacht werden?

Diese Erklärung kann jederzeit abgegeben werden. Spätestens im Moment der Antragstellung muss die EEVE-Erklärung aber vorliegen.

8)       Für welche Leistungen brauche ich die EEVE?

Das System EEVE betrifft bestimmte Leistungen des Landes Südtirol. Ab 1. September 2011 braucht es die EEVE für:

  • das Familiengeld von Land und Region,

  • für die Rückerstattung von zahnärztlichen Spesen,

  • tarifbegünstigungen (Altenheime, Kinderhorte, Hauspflege),

  • die finanzielle Sozialhilfe,

  • Ticketbefreiungen.

Zu einem späteren Zeitpunkt kommen weitere Leistungen dazu, etwa im Bereich Schulfürsorge und Wohnbau.

9)       Wer hilft den Antragstellenden?

Hilfestellung gibt es kostenlos bei den Steuerdienst- und Patronatsbüros des SGBCISL. Der SGBCISL hat, wie andere Organisationen in Südtirol auch, eine Konvention mit der Landesverwaltung abgeschlossen und ist ermächtigt, die Erklärungen abzufassen und weiterzuleiten.

 

03.08.2011

 

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