|

Bilaterale Körperschaft im
Handwerk
Die neuen Leistungen
Die Einrichtung von
Bilateralen Körperschaften im Handwerksbereich gründet auf dem
entsprechenden interkonföderalen Abkommen, das am 21. Juli 1988
auf gesamtstaatlicher Ebene unterzeichnet wurde. Noch im selben
Jahr haben die Arbeitgeberverbände LVH, SHV und die
Gewerkschaften CGIL/AGB, SGBCISL, UIL-SGK und ASGB die
Bilaterale Körperschaft für das Handwerk der Autonomen Provinz
Bozen gegründet.
Ziel dieser Körperschaft ist es, das Einkommen der Beschäftigten
im Handwerk zu stützen und die berufliche Weiterbildung zu
fördern.
Das Leistungsangebot wird alle drei Jahre mit einem
sozialpartnerschaftlichen Abkommen erneuert.
Die neuen Kriterien des Zeitraums 1.1.2011 – 31.12.2013
27.10.2011
|