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Bilaterale Körperschaft im Handwerk
Die neuen Leistungen
 

Die Einrichtung von Bilateralen Körperschaften im Handwerksbereich gründet auf dem entsprechenden interkonföderalen Abkommen, das am 21. Juli 1988 auf gesamtstaatlicher Ebene unterzeichnet wurde. Noch im selben Jahr haben die Arbeitgeberverbände LVH, SHV und die Gewerkschaften CGIL/AGB, SGBCISL, UIL-SGK und ASGB die Bilaterale Körperschaft für das Handwerk der Autonomen Provinz Bozen gegründet.
Ziel dieser Körperschaft ist es, das Einkommen der Beschäftigten im Handwerk zu stützen und die berufliche Weiterbildung zu fördern.
Das Leistungsangebot wird alle drei Jahre mit einem sozialpartnerschaftlichen Abkommen erneuert.

 

Die neuen Kriterien des Zeitraums 1.1.2011 – 31.12.2013

 

27.10.2011

 

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