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626 TREFF

 

Welches ist das Höchstgewicht, das ein Arbeiter manuell bewegen darf, ohne sich einer Verletzungsgefahr auszusetzen?

Abschnitt 5 der 4. Anlage des gesetzesvertretenden Dekrets 626 ist hierfür der gesetzliche Bezugspunkt. Im Dekret ist für Erwachsene ein Richtwert von 30 Kilogramm Höchstgewicht für das manuelle Heben von Lasten festgelegt. Der Gesetzgeber hat aber auch spezifische Limits festgesetzt, etwa für Minderjährige und Frauen. Diese Höchstgrenzen können so zusammengefasst werden:

 

Alter

Männer

Frauen

Erwachesene

Über 18 Jahre

bis 30 Kg

bis 20 Kg

Jugendliche

bis 18 Jahre

bis 20 Kg

bis 15 Kg

Jugendliche

jünger als 15

bis 10 Kg

bis 5 Kg

Schwangere Arbeitnehmerinnen

 

 

Verbot, Lasten zu bewegen oder heben

Es muss aber darauf hingewiesen werden, dass auch leichtere Lasten als jene, die in der Tabelle angegeben sind, zu Wirbelsäulenschäden führen könnten. So sinken die Höchstrichtwerte, wenn besondere ergonomische Faktoren einwirken:

  • umfangreiche, schwer zu greifende Lasten;
  • Heben erfolgt unter starker Beugung des Rückens oder des Oberkörpers;
  • unstabile Lasten;
  • die zu bewegende Last weist einen großen Abstand zum Körper auf;
  • ständiges Lasten heben (bsp. wenige oder zu kurze Ruhepausen);
  • große Transportdistanzen;
  • individuelle Risikofaktoren.

 Grundsätzlich ist das Heben und Bewegen von Lasten durch Personen zu vermeiden und statt dessen auf Hilfsmittel zu setzen, etwa Stapler, Laufbänder, mechanische Greifarme, Hebehilfen oder -bühnen etc.)
Sollte der Rückgriff auf mechanische Hilfsmittel nicht möglich sein, hat der Arbeitgeber angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um das Verletzungsrisiko so gering wie möglich zu halten. Wer beruflich Lasten hebt und bewegt, muss deshalb hierzu informiert und weitergebildet werden. Es ist Aufgabe des zuständigen Betriebsarztes, die individuellen Risiken und die Eignung der Arbeitsaufgaben durch vorbeugende und periodische Kontrollen festzustellen.

Marco Bianchini

Punto 626 Treff

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