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Welches ist das
Höchstgewicht, das ein Arbeiter manuell bewegen darf, ohne sich einer
Verletzungsgefahr auszusetzen?
Abschnitt 5 der 4. Anlage
des
gesetzesvertretenden Dekrets 626 ist hierfür der gesetzliche
Bezugspunkt.
Im Dekret ist für Erwachsene ein Richtwert von 30 Kilogramm
Höchstgewicht für das manuelle Heben von Lasten festgelegt. Der
Gesetzgeber hat aber auch spezifische Limits festgesetzt, etwa für
Minderjährige und Frauen. Diese Höchstgrenzen können so zusammengefasst
werden:
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Alter |
Männer |
Frauen |
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Erwachesene |
Über 18 Jahre |
bis 30 Kg |
bis 20 Kg |
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Jugendliche |
bis 18 Jahre |
bis 20 Kg |
bis 15 Kg |
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Jugendliche |
jünger als 15 |
bis 10 Kg |
bis 5 Kg |
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Schwangere Arbeitnehmerinnen |
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Verbot, Lasten zu
bewegen oder heben |
Es muss aber
darauf hingewiesen werden, dass auch leichtere Lasten als jene, die in
der Tabelle angegeben sind, zu Wirbelsäulenschäden führen könnten.
So sinken
die Höchstrichtwerte, wenn besondere ergonomische Faktoren einwirken:
-
umfangreiche, schwer zu greifende Lasten;
-
Heben
erfolgt unter starker Beugung des Rückens oder des Oberkörpers;
-
unstabile Lasten;
-
die zu
bewegende Last weist einen großen Abstand zum Körper auf;
-
ständiges
Lasten heben (bsp. wenige oder zu kurze Ruhepausen);
-
große
Transportdistanzen;
-
individuelle
Risikofaktoren.
Grundsätzlich
ist das Heben und Bewegen von Lasten durch Personen zu vermeiden und
statt dessen auf Hilfsmittel zu setzen, etwa Stapler, Laufbänder,
mechanische Greifarme, Hebehilfen oder -bühnen etc.)
Sollte der Rückgriff auf mechanische Hilfsmittel nicht möglich sein, hat
der Arbeitgeber angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um das
Verletzungsrisiko so gering wie möglich zu halten. Wer beruflich Lasten
hebt und bewegt, muss deshalb hierzu informiert und weitergebildet
werden. Es ist Aufgabe des zuständigen Betriebsarztes, die individuellen
Risiken und die Eignung der Arbeitsaufgaben durch vorbeugende und
periodische Kontrollen festzustellen.
Marco Bianchini
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