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626 TREFF

 

Wie viele Brandschutz-Kursstunden muss der Sicherheitsbeauftragte besuchen?

 Der Gesetzgeber verpflichtet den Arbeitgeber, je nach spezifischem Brandrisiko, Betriebsgröße und Höchstzahl an anwesenden Personen, eine gewisse Anzahl an Sicherheits- und Brandschutzbeauftragen zu ernennen. Diese Personen müssen entsprechend ausgebildet sein. Die Mindestausbildung im Bereich Brandschutz ist im Ministerialdekret vom 10 März 1998 festgehalten:

-  16 Brandschutz-Kursstunden für Beauftragte in Betrieben/Abteilungen mit hohem Brandrisiko

-      8 Brandschutz-Kursstunden für Beauftragte in Betrieben/Abteilungen mit mittlerem Brandrisiko

-    4 Brandschutz-Kursstunden für Beauftragte in Betrieben/Abteilungen mit geringerem Brandrisiko

Um das Brandrisiko zu ermitteln, muss der Betrieb die Richtlinien beachten, welche vom oben erwähnten Dekret festgelegt werden. Dieses setzt die im gesetzesvertretenden Dekret 626/94 vorgeschriebenen Notfallbestimmungen um. Eingeführt wurde es, um das Brandrisiko durch Sicherheits- und Vorbeugemaßnahmen zu verringern, nicht nur zum Schutz der jeweiligen Beschäftigten, sondern auch sämtlicher anwesenden Personen: Schüler in Schulen, Patienten und Besucher in Krankenhäusern, Kunden im Kaufhaus usw.
Die Neuerungen im Dekret beschränken sich nicht nur auf bauliche Maßnahmen, sondern eben auch auf Information und Ausbildung der ArbeitnehmerInnen.
Prinzipiell sind die Vorbeugemaßnahmen keine absolute Neuerung. Die italienische Gesetzgebung sieht diese bereits seit den 50er Jahren den Schutz der Arbeiter vor. Das Legislativdekret 626 hat aber jene Richtlinien der Europäischen Union zum Verhalten im Brandfall umgesetzt, welche die Einschätzung der Brandgefahr in den Mittelpunkt stellt. Aufgrund dieser Bewertung können entsprechende Sicherheitspläne und wirksame Maßnahmen zum Schutz der Sicherheit der Beschäftigten getroffen werden.

Marco Bianchini

Punto 626 Treff

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