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Arbeitslosengeld
mit verringerten Vorraussetzungen bzw. Arbeitslosengeld in der
Landwirtschaft
Anträge sind bis 31. März abzugeben!
Der 31. März 2010 ist der letzte Einreichtermin für zwei
wichtige Ansuchen für das Bezugsjahr 2009: jenes um das
Arbeitslosengeld mit verringerten Voraussetzungen und
jenes um Arbeitslosengeld in der Landwirtschaft.
Arbeitslosengeld mit verringerten Voraussetzungen
Wer kein Anrecht auf die ordentliche
Arbeitslosenunterstützung hat bzw. nicht rechtzeitig
angesucht hat, kann bis 31. März 2010 rückwirkend für
das Arbeitslosengeld mit verringerten Voraussetzungen
ansuchen.
Es gelten u.a. folgende Voraussetzungen:
Dieses Arbeitslosengeld beträgt 35% des
durchschnittlichen Einkommens bzw. 40% ab dem 120. Tag
bis zu einer Höchstgrenze von 858,58 Euro (1.031,93 Euro
für jene, deren Einkommen 1.857,48 Euro brutto monatlich
übersteigt). Diese Leistung wird für so viele Tage
ausbezahlt, wie im Jahr 2009 Arbeitstage aufscheinen,
bis zu einer Höchstzahl von 180 Tagen.
Arbeitslosengeld in der Landwirtschaft
Den Antrag auf landwirtschaftliche
Arbeitslosenunterstützung können all jene in der
Landwirtschaft Beschäftigten stellen, die im Jahr 2009
nur auf bestimmte Zeit angestellt waren. Ansuchen können
aber auch jene Fixangestellten, die im Vorjahr weniger
als 312 Tagschichten aufweisen. Das Arbeitslosengeld in
der Landwirtschaft wird aufgrund der Anzahl der im Jahr
2009 geleisteten landwirtschaftlichen Tagschichten
berechnet.
Anlaufstelle für weitere Auskünfte und Hilfe bei der
Gesuchsstellung sind die INAS-Patronate. Im Falle des
Arbeitslosengeld in der Landwirtschaft können sich die
ArbeitnehmerInnen auch an die Fachgewerkschaft
Landwirtschaft FAI wenden (0471-568451)
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