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Bilaterale Körperschaft im
Handwerk
Viele gute Gründe um
das Abkommen nicht zu unterzeichnen
„Das Handwerk ist jener Wirtschaftszweig, in
denen die niedrigsten Löhne ausgezahlt werden. Gerade deshalb
wäre die Bilaterale Körperschaft ein geeignetes Instrument, um
die Lage der Arbeitnehmer zu verbessern. Das neue Abkommen haben
wir nicht unterschrieben, weil es sogar noch eine
Verschlechterung für die ArbeitnehmerInnen im Südtiroler
Handwerk bringt“, so Generalsekretär Michele Buonerba heute im
Rahmen einer Pressekonferenz in Bozen zur Entscheidung des SGBCISL,
das neue Abkommen zu den Leistungen der Bilateralen Körperschaft
im Handwerk nicht zu unterzeichnen.
Sekretariatsmitglied Renzo Rampazzo, der für den SGBCISL
die Verhandlungen geführt hat, erläuterte die Gründe im Detail.
So sei anstatt einer Verbesserung der Leistungen der
Körperschaft eine Verschlechterung zustande gekommen. Aufgrund
der neuen Kriterien werden im Vergleich zu 2010 voraussichtlich
rund 130.000 Euro weniger an Leistungen ausbezahlt, vor allem
wegen der starken Einschränkung der Dienstaltersprämie.
Zudem seien von CGIL/AGB, SGBCISL und UIL-SGK einheitlich
vorgebrachte Forderungen schlichtweg nicht beachtet worden, etwa
die Aufstockung auf 50% des Lohns bei Inanspruchnahme des
fakultativen Mutterschafts- bzw. Vaterschaftsurlaubs oder
Rückerstattungen für Ausgaben im Gesundheitswesen.
Schließlich sei auch die geforderte größere Transparenz bei der
Verwendung und Rechnungslegung des 100.000-Euro-Beitrags für die
Berufsweltmeisterschaften nicht berücksichtigt worden.
Obwohl das Abkommen in Kraft ist, wird der SGBCISL
nun versuchen, die Verhandlungspartner wieder an den
Verhandlungstisch zu bringen um doch noch ein besseres Abkommen
zu vereinbaren.
29.07.2011 |