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Bilaterale Körperschaft im Handwerk
Viele gute Gründe um das Abkommen nicht zu unterzeichnen
 

„Das Handwerk ist jener Wirtschaftszweig, in denen die niedrigsten Löhne ausgezahlt werden. Gerade deshalb wäre die Bilaterale Körperschaft ein geeignetes Instrument, um die Lage der Arbeitnehmer zu verbessern. Das neue Abkommen haben wir nicht unterschrieben, weil es sogar noch eine Verschlechterung für die ArbeitnehmerInnen im Südtiroler Handwerk bringt“, so Generalsekretär Michele Buonerba heute im Rahmen einer Pressekonferenz in Bozen zur Entscheidung des SGBCISL, das neue Abkommen zu den Leistungen der Bilateralen Körperschaft im Handwerk nicht zu unterzeichnen.
Sekretariatsmitglied Renzo Rampazzo, der für den SGBCISL die Verhandlungen geführt hat, erläuterte die Gründe im Detail. So sei anstatt einer Verbesserung der Leistungen der Körperschaft eine Verschlechterung zustande gekommen. Aufgrund der neuen Kriterien werden im Vergleich zu 2010 voraussichtlich rund 130.000 Euro weniger an Leistungen ausbezahlt, vor allem wegen der starken Einschränkung der Dienstaltersprämie.
Zudem seien von CGIL/AGB, SGBCISL und UIL-SGK einheitlich vorgebrachte Forderungen schlichtweg nicht beachtet worden, etwa die Aufstockung auf 50% des Lohns bei Inanspruchnahme des fakultativen Mutterschafts- bzw. Vaterschafts­urlaubs oder Rückerstattungen für Ausgaben im Gesundheitswesen.
Schließlich sei auch die geforderte größere Trans­parenz bei der Verwendung und Rechnungslegung des 100.000-Euro-Beitrags für die Berufswelt­meisterschaften nicht berücksichtigt worden.
Obwohl das Abkommen in Kraft ist, wird der SGBCISL nun versuchen, die Verhandlungspartner wieder an den Verhandlungstisch zu bringen um doch noch ein besseres Abkommen zu vereinbaren.

 

29.07.2011

 

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