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Einwanderungsgesetz
In dieser Form bringt es die Integrationsbemühungen nicht weiter
 

Gestern hat der Landtag mit der Behandlung des Gesetzesentwurfs zur Einwanderung begonnen. Wir bezweifeln, dass das Gesetz in der vorgelegten Form das vorgegebene Ziel, die Integration von Einwanderern in Südtirol zu fördern, erreicht.
Bereits im Frühjahr hatte die zuständige Gesetzgebungskommission die Vertreter der Zivilgesellschaft angehört. Dabei hat der von der Landesregierung vorgelegte Entwurf von vielen Seiten Kritik geerntet.
Wenn es um die Einhaltung von Gesetzen und um die Erfüllung der Pflichten geht, sind die Einwanderer den Inländern – zurecht – gleichgestellt. Wenn es aber um die Rechte geht, sind sie aber häufig Bürger zweiter Klasse. Das Einwanderungsgesetz hätte hier ansetzen und eine Ausweitung der Bürgerrechte bringen können, diesbezüglich ist im Entwurf aber kaum etwas enthalten.
Es beschränkt sich auf
einige gute Vorsätze und einzelne Einrichtungen, etwa ein Schalter gegen Diskriminierungen.
Im Entwurf ist kein klarer politischer Wille erkennbar, die Integration von ausländischen Mitbürgern merklich
voranzutreiben.

 

16.09.2011

 

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