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Einwanderungsgesetz
In dieser Form
bringt es die Integrationsbemühungen nicht weiter
Gestern hat der Landtag mit der Behandlung des Gesetzesentwurfs
zur Einwanderung begonnen. Wir bezweifeln, dass das Gesetz in
der vorgelegten Form das vorgegebene Ziel, die Integration von
Einwanderern in Südtirol zu fördern, erreicht.
Bereits im Frühjahr hatte die zuständige Gesetzgebungskommission
die Vertreter der Zivilgesellschaft angehört. Dabei hat der von
der Landesregierung vorgelegte Entwurf von vielen Seiten Kritik
geerntet.
Wenn es um die Einhaltung von Gesetzen und um die Erfüllung der
Pflichten geht, sind die Einwanderer den Inländern – zurecht –
gleichgestellt. Wenn es aber um die Rechte geht, sind sie aber
häufig Bürger zweiter Klasse. Das Einwanderungsgesetz hätte hier
ansetzen und eine Ausweitung der Bürgerrechte bringen können,
diesbezüglich ist im Entwurf aber kaum etwas enthalten.
Es beschränkt sich auf
einige gute
Vorsätze und einzelne Einrichtungen, etwa ein Schalter gegen
Diskriminierungen.
Im Entwurf ist kein klarer politischer Wille
erkennbar, die Integration von ausländischen Mitbürgern merklich
voranzutreiben.
16.09.2011 |