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IRPEF-Zuschlag
"Dieses Modell
begünstigt vor allem die reichen Familien"
Das
kürzlich von LH Durnwalder vorgestellte Modell zur Senkung des
IRPEF-Zuschlags weist einige schwer wiegende Kritikpunkte auf.
So kommt es vor allem Familien von Besserverdienenden zugute.
Ein Beispiel: Bei zwei Kindern steht ein Absetzbetrag von 504
Euro zu. Diesen Betrag voll ausschöpfen können aber nur jene,
die ein Einkommen von mindestens 56.000 Euro erzielen. Bei einem
Einkommen von 25.000 Euro macht die Steuerschuld aufgrund des
IRPEF-Zuschlags 225 Euro aus, und nur dieser Betrag kann bis zur
Befreiung maximal abgesetzt werden. Von den theoretisch
zustehenden 504 Euro können also nur 225 Euro vom Zuschlag
tatsächlich in Abzug gebracht werden, auch wenn der/die
Betreffende drei oder vier oder noch mehr Kinder zu Lasten hat.
Bei gleicher Familienzusammensetzung hat die reichere Familie
also 504 Euro Steuervorteil, die ärmere vergleichsweise nur 225
Euro!
Ein vorrangiges Ziel der Politik muss gerade in wirtschaftlich
schwierigen Zeiten die Förderung der Familien sein, vor allem
der einkommensschwächeren. Es ist nicht gerecht und
zielführend, jene Familien stärker zu unterstützen, die es
weniger notwendig haben. Deshalb muss dieses Modell überarbeitet
werden!
Gegen diese sozial unausgewogene Ausrichtung hat
der SGBCISL heute beim Treffen mit LH Durnwalder
interveniert. Der gewerkschaftlichen Forderung einer
Einkommenshöchstgrenze hat der Landeshauptmann grundsätzlich
stattgegeben. Der Einführung einer Steuerfreibetragsgrenze für
alle erteilte er eine Absage. Der SGBCISL wird sich
weiterhin für ein sozial gerechteres Modell einsetzen.
20.10.2011
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