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IRPEF-Zuschlag
"Dieses Modell begünstigt vor allem die reichen Familien"

 

Das kürzlich von LH Durnwalder vorgestellte Modell zur Senkung des IRPEF-Zuschlags weist einige schwer wiegende Kritikpunkte auf. So kommt es vor allem Familien von Besser­verdienenden zugute.
Ein Beispiel: Bei zwei Kindern steht ein Absetzbetrag von 504 Euro zu. Diesen Betrag voll ausschöpfen können aber nur jene, die ein Einkommen von mindestens 56.000 Euro erzielen. Bei einem Einkommen von 25.000 Euro macht die Steuerschuld aufgrund des IRPEF-Zuschlags 225 Euro aus, und nur dieser Betrag kann bis zur Befreiung maximal abgesetzt werden. Von den theoretisch zustehenden 504 Euro können also nur 225 Euro vom Zuschlag tatsächlich in Abzug gebracht werden, auch wenn der/die Betreffende drei oder vier oder noch mehr Kinder zu Lasten hat. Bei gleicher Familienzusammensetzung hat die reichere Familie also 504 Euro Steuervorteil, die ärmere vergleichsweise nur 225 Euro!
Ein vorrangiges Ziel der Politik muss gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten die Förderung der Familien sein, vor allem der einkommens­schwächeren. Es ist nicht gerecht und ziel­führend, jene Familien stärker zu unterstützen, die es weniger notwendig haben. Deshalb muss dieses Modell überarbeitet werden!
Gegen diese sozial unausgewogene Ausrichtung hat der SGBCISL heute beim Treffen mit LH Durnwalder interveniert. Der gewerkschaftlichen Forderung einer Einkommenshöchstgrenze hat der Landeshauptmann grundsätzlich statt­gegeben. Der Einführung einer Steuerfrei­betragsgrenze für alle erteilte er eine Absage. Der SGBCISL wird sich weiterhin für ein sozial gerechteres Modell einsetzen.

 

20.10.2011

 

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