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Beträge für 2010
festgelegt
Arbeitslosenunterstützung, Lohnausgleich, Mobilitätsgeld
Die Höchstbeträge für das
Arbeitslosengeld, den Lohnausgleich und das
Mobilitätsgeld werden jährlich der Inflation angepasst.
Das Nisf/Inps hat kürzlich die Höchstbeträge für das
Jahr 2010 per Rundschreiben veröffentlicht. Demnach
liegt der monatliche Höchstwert für das ordentliche
Arbeitslosengeld (Landwirtschaft ausgenommen), den
Lohnausgleich und das Mobilitätsgeld bei:
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892,96 Euro
brutto für Entlohnungen bis zu 1.931,86 Euro brutto
-
1.073,25 Euro
brutto für Entlohnungen über 1.931,86 Euro brutto.
Der Höchstwert für den Lohnausgleich
im Bausektor in den Wintermonaten ist um 20% höher
angesetzt und liegt 2010 bei 1.071,55 Euro brutto (bei
Einkommen bis 1.938,86 Euro) bzw. bei 1.287,90 Euro (bei
Einkommen über 1.938,86 Euro).
Zur Erinnerung:
Wer in Lohnausgleich oder Mobilität überstellt wird,
erhält 80% des zuletzt bezogenen Gehalts für die ersten
12 Monate, allerdings eben nur bis zu den genannten
Höchstbeträgen. Wer das ordentliche Arbeitslosengeld
bezieht, erhält 60% für die ersten 6 Monate und bei 50%
für die zwei darauf folgenden Monate (Betroffene mit
mindestens 50 Jahre erhalten weitere 4 Monate
Arbeitslosengeld zu 40%), ebenfalls bis zum Erreichen
des Höchstbetrags.
Für das Sonderarbeitslosengeld im Bausektor sind
die Höchstwerte ebenso angepasst worden.
Sie
liegen im Jahr 2010 bei 583,84 Euro brutto
monatlich.
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