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Beträge für 2010 festgelegt

Arbeitslosenunterstützung, Lohnausgleich, Mobilitätsgeld

 

Die Höchstbeträge für das Arbeitslosengeld, den Lohnausgleich und das Mobilitätsgeld werden jährlich der Inflation angepasst. Das Nisf/Inps hat kürzlich die Höchstbeträge für das Jahr 2010 per Rundschreiben veröffentlicht. Demnach liegt der monatliche Höchstwert für das ordentliche Arbeitslosengeld (Landwirtschaft ausgenommen), den Lohnausgleich und das Mobilitätsgeld bei:

  • 892,96 Euro brutto für Entlohnungen bis zu 1.931,86 Euro brutto

  • 1.073,25 Euro brutto für Entlohnungen über 1.931,86 Euro brutto.

Der Höchstwert für den Lohnausgleich im Bausektor in den Wintermonaten ist um 20% höher angesetzt und liegt 2010 bei 1.071,55 Euro brutto (bei Einkommen bis 1.938,86 Euro) bzw. bei 1.287,90 Euro (bei Einkommen über 1.938,86 Euro).
Zur Erinnerung: Wer in Lohnausgleich oder Mobilität überstellt wird, erhält 80% des zuletzt bezogenen Gehalts für die ersten 12 Monate, allerdings eben nur bis zu den genannten Höchstbeträgen. Wer das ordentliche Arbeitslosengeld bezieht, erhält 60% für die ersten 6 Monate und bei 50% für die zwei darauf folgenden Monate (Betroffene mit mindestens 50 Jahre erhalten weitere 4 Monate Arbeitslosengeld zu 40%), ebenfalls bis zum Erreichen des Höchstbetrags.
Für das Sonderarbeitslosengeld im Bausektor sind die Höchstwerte ebenso angepasst worden.
Sie liegen im Jahr 2010 bei 583,84 Euro brutto monatlich.
 

 

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