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Einheitliches Dokument der Gewerkschaften
Wohnbau und
Mietförderung: Bedürftigkeit muss mehr zählen
Die vier Südtiroler Gewerkschaftsbünde AGB/CGIL, SGBCISL, UIL-SGK
und ASGB haben am 2. Oktober gemeinsam mit dem Südtiroler Mieterschutz im
Zuge einer Pressekonferenz zu verschiedenen aktuellen Aspekten rund um
Wohnbaupolitik und Mietförderung Stellung bezogen. Das Prinzip der
Bedürftigkeit müsse bei der Zuteilung von Mietgeld und Institutswohnungen
wieder stärker zum Tragen kommen. Weiteres müsse weiterhin allgemein auf
die Bereitstellung von mehr Mietwohnungen und auf den Bau von
Institutswohnungen gesetzt werden.
Nachfolgend die Stellungnahme der Gewerkschaftsbünde:
Am 20. Juli 2009 hat die Landesregierung neue Bestimmungen über die
Zuweisung von Sozialwohnungen und für das Wohngeld erlassen. Die
Gewerkschaftsbünde haben sich sofort dagegen ausgesprochen und betont,
dass das Gesetz, welches in der vorangegangenen Legislaturperiode
verabschiedet worden war, tief greifend geändert werden muss.
Vorausgeschickt
Um die Lage des Südtiroler Wohnungsmarktes korrekt beurteilen zu können,
muss man die Anzahl Eigentumswohnungen und die Aufteilung der
Institutswohnungen berücksichtigen.
Rund 78% der italienischen, deutschen und ladinischen Bürger in Südtirol
leben in einer Eigentumswohnung. Das beutet, dass nur 22% in einer
Mietwohnung leben.
Außerdem haben wir in unserem Lande gut 15.000 öffentliche Wohnungen (WOBI,
Land, Gemeinden Bozen und Meran). Nur 633 dieser Wohnungen sind EU und
nicht EU – Bürger zugewiesen, also 4,2%. Der Anteil der EU und nicht EU –
Bürger) beträgt hingegen 7,3% der Gesamtbevölkerung und meisten davon
leben in Mietwohnungen
Unsere Vorschläge:
– die
Bedürftigkeit muss weiterhin maßgebend sein für den sozialen Wohnbau, sei
es für die Wohnungszuweisung wie für das Wohngeld. Im besonderen sind wir
weiterhin gegen eine im Voraus bestimmte Zuweisungsquote für die nicht
EU–Bürger. Wir sind der Auffassung, dass die Bedürftigkeit mehr zählen
muss als dies von den geltenden Bestimmungen vorgesehen ist.
–
Unsere
Forderung für die Zuteilung des Wohngeldes bleibt weiterhin aufrecht:
Bemessung aufgrund der Anzahl der Familienmitglieder, pauschale Festlegung
der Wohnfläche (40 qm pro Person und für jede weitere Person zusätzliche
10 qm). Konkrete Vorteile dieses Vorschlages: weniger Gesamtausgaben, mehr
Gerechtigkeit, schnellere Auszahlung. Außerdem sind wir, im Gegensatz zur
den Entscheidungen der Landesregierung, der Ansicht, dass alle Anträge,
welche von den nicht EU Bürgern eingereicht wurden, berücksichtigt werden
sollen, wenn sie bereits einen gültigen Mietvertrag haben. Die neuen
Bestimmungen sollten nur für die Neuanträge gelten. und die
entsprechenden Mittel müssen zur Verfügung stehen.
– Der
Vorschlag für die Mittelstandsförderung ist gut. Jetzt geht es darum ihn
umzusetzen; wir machen den Vorschlag Wohnungen mit einem reduzierten
Mietzins auf den Markt zu bringen (5 bis 6 Euro pro Quadratmeter), die
direkt von der öffentlichen Hand oder von konventionierten Einrichtungen
ohne Gewinnabsichten erbaut werden. Es ist sehr wichtig, die Grundregeln
für den Anspruch auf diese Wohnungen klar zu bestimmen. Diese sollen
weiterhin am Mietmarkt bleiben und nicht zum Verkauf stehen. Weiters
sollten die Finanzierungskriterien überarbeitet werden, damit die
ursprüngliche Zielgruppe (Private, Vereine, Anstalten etc.) wieder
Interesse haben.
–
In diesem Zusammenhang muss klar sein, dass weiterhin Institutswohnungen
gebaut werden. Sehr wichtig ist, dass die Gemeinden und besonders Bozen,
die entsprechenden Gründe für den sozialen Wohnbau, für Genossenschaften
und den Mittelstand zur Verfügung stellen und somit den verschiedenen
Erfordernissen angemessen entgegengekommen wird.
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