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Einheitliches Dokument der Gewerkschaften
Wohnbau und Mietförderung: Bedürftigkeit muss mehr zählen


Die vier Südtiroler Gewerkschaftsbünde AGB/CGIL, SGBCISL, UIL-SGK und ASGB haben am 2. Oktober gemeinsam mit dem Südtiroler Mieterschutz im Zuge einer Pressekonferenz zu verschiedenen aktuellen Aspekten rund um Wohnbaupolitik und Mietförderung Stellung bezogen. Das Prinzip der Bedürftigkeit müsse bei der Zuteilung von Mietgeld und Institutswohnungen wieder stärker zum Tragen kommen. Weiteres müsse weiterhin allgemein auf die Bereitstellung von mehr Mietwohnungen und auf den Bau von Institutswohnungen gesetzt werden.

Nachfolgend die Stellungnahme der Gewerkschaftsbünde:

Am 20. Juli 2009 hat die Landesregierung neue Bestimmungen über die Zuweisung von Sozialwohnungen und für das Wohngeld erlassen. Die Gewerkschaftsbünde haben sich sofort dagegen ausgesprochen und betont, dass das Gesetz, welches in der vorangegangenen Legislaturperiode verabschiedet worden war, tief greifend geändert werden muss.


Vorausgeschickt


Um die Lage des Südtiroler Wohnungsmarktes korrekt beurteilen zu können, muss man die Anzahl Eigentumswohnungen und die Aufteilung der Institutswohnungen berücksichtigen.

Rund 78% der italienischen, deutschen und ladinischen Bürger in Südtirol leben in einer Eigentumswohnung. Das beutet, dass nur 22% in einer Mietwohnung leben.

Außerdem haben wir in unserem Lande gut 15.000 öffentliche Wohnungen (WOBI, Land, Gemeinden Bozen und Meran). Nur 633 dieser Wohnungen sind EU und nicht EU – Bürger zugewiesen, also 4,2%. Der Anteil der EU und nicht EU – Bürger) beträgt hingegen 7,3% der Gesamtbevölkerung und meisten davon leben in Mietwohnungen


Unsere Vorschläge:
 

         die Bedürftigkeit muss weiterhin maßgebend sein für den sozialen Wohnbau, sei es für die Wohnungszuweisung wie für das Wohngeld. Im besonderen sind wir weiterhin gegen eine im Voraus bestimmte Zuweisungsquote für die nicht EU–Bürger. Wir sind der Auffassung, dass die Bedürftigkeit mehr zählen muss als dies von den geltenden Bestimmungen vorgesehen ist. 

          Unsere Forderung für die Zuteilung des Wohngeldes bleibt weiterhin aufrecht: Bemessung aufgrund der Anzahl der Familienmitglieder, pauschale Festlegung der Wohnfläche (40 qm pro Person und für jede weitere Person zusätzliche 10 qm). Konkrete Vorteile dieses Vorschlages: weniger Gesamtausgaben, mehr Gerechtigkeit, schnellere Auszahlung. Außerdem sind wir, im Gegensatz zur den Entscheidungen der Landesregierung, der Ansicht, dass alle Anträge, welche von den nicht EU Bürgern eingereicht wurden, berücksichtigt werden sollen, wenn sie bereits einen gültigen Mietvertrag haben. Die neuen Bestimmungen sollten nur für die Neuanträge gelten.  und die entsprechenden Mittel müssen zur Verfügung stehen. 

         Der Vorschlag für die Mittelstandsförderung ist gut. Jetzt geht es darum ihn umzusetzen; wir machen den Vorschlag Wohnungen mit einem reduzierten Mietzins auf den Markt zu bringen (5 bis 6 Euro pro Quadratmeter), die direkt von der öffentlichen Hand oder von konventionierten Einrichtungen ohne Gewinnabsichten erbaut werden. Es ist sehr wichtig, die Grundregeln für den Anspruch auf diese Wohnungen klar zu bestimmen. Diese sollen weiterhin am Mietmarkt bleiben und nicht zum Verkauf stehen. Weiters sollten die Finanzierungskriterien überarbeitet werden, damit die ursprüngliche Zielgruppe (Private, Vereine, Anstalten etc.) wieder Interesse haben. 

          In diesem Zusammenhang muss klar sein, dass weiterhin Institutswohnungen gebaut werden. Sehr wichtig ist, dass die Gemeinden und besonders Bozen, die entsprechenden Gründe für den sozialen Wohnbau, für Genossenschaften und den Mittelstand zur Verfügung stellen und somit den verschiedenen Erfordernissen angemessen entgegengekommen wird.