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Die Irap-Senkung für Unternehmen kostet mehr!

SGBCISL fordert Abschaffung des Irpef-Zuschlags


Wenn sich Steuererleichterungen für Unternehmen ausgehen, dann erst recht für Arbeitnehmer und Rentner!
Die Forderung des SGBCISL, den regionalen Einkommenssteuerzuschlag abzuschaffen, hat der Allgemeinheit die vom Land beschlossene Irap-Senkung zugunsten der Unternehmen wieder ins Bewusstsein gerufen.
Die Irap gibt es seit 1997, als verschiedene Steuern im Sinne des Bürokratieabbaus in eine einzige zusammengeführt wurden. Die Irap wird auf die Wertschöpfung der Betriebe berechnet, abzüglich der Kosten mit Ausnahme der Personalkosten und der Finanzerträge.
Mit der Irap wird das Gesundheitswesen finanziert, das in die Zuständigkeit der Regionen fällt. Deshalb hat der Staat den Regionen den Spielraum gegeben, den Steuersatz um 1% zu erhöhen oder zu senken. Bis 2007 lag der „staatliche“ Irap-Steuersatz bei 4,25%, ab 2008 bei 3,9%.
Südtirol hat den Spielraum ausgenutzt und die Irap ab 2008 gesenkt.
In einem ersten Schritt ist der Steuersatz für alle Betriebe von 3,9% auf 3,4% gesenkt worden, in einem zweiten Schritt auf 2,98%, allerdings nur für jene Betriebe, die im Gegenzug auf bestimme Landesbeiträge verzichten.
Im Jahr 2010 ist der Irap-Satz auf 2,98% festgeschrieben worden, wobei die Bindung an den Verzicht auf Landesbeiträge gefallen ist.
So sind die Einnahmen des Landes aufgrund der Irap von 453,7 Millionen Euro im Jahr 2007 auf 422,9 Millionen im Jahr 2008 und schließlich auf 317 Millionen Euro im Jahr 2009 gesunken (2009 laut Haushaltsvoranschlag).
Wenn die Wirtschaftsleistung in Südtirol im Jahr 2009 um 0,5% laut Handelskammer zugenommen hat, dann sind die geringeren Irap-Einnahmen nicht auf die Krise zurückzuführen.
Die Abschaffung des Irpef-Zuschlags würde auf der Einnahmenseite mit 65 Millionen Euro weniger zu Buche schlagen. Den Zuschlag abzuschaffen würde das Land aber weniger kosten als die Irap-Senkung. Der Verzicht auf den Irpef-Zuschlag käme hauptsächlich den Arbeitnehmern und Rentnern zugute, die immerhin 84% der Einkommenssteuern bezahlen.
Landeshauptmann Durnwalder fordert im Gegenzug für die Abschaffung des Zuschlags den Verzicht auf Sozialleistungen. Wenn die Haushaltslage dermaßen kritisch ist, dass diese Steuerentlastung nicht ohne Gegenleistung gewährt werden kann, warum ist das Land dann imstande, die Irap-Senkung für Betriebe ohne Gegenleistung zu verkraften?

 

 

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