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Pendlergeld
Abgabefrist bis
30. April 2010 verlängert
Der Termin für die Abgabe des Ansuchens
auf Pendlergeld für das Bezugsjahr 2009 ist — auf
Drängen der Gewerkschaften — vom 31. März auf den 30.
April 2010 verschoben worden.
Zudem gelten neue Kriterien für das Anrecht: ausgezahlt
werden nur mehr Beiträge über 150 Euro, zudem ist die
Kilometerregelung abgeändert worden.
Voraussetzungen:
Anrecht haben ArbeitnehmerInnen, die
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ihren Aufenthaltsort in Südtirol und
ihren Arbeitsplatz in der Region haben
-
an mindestens 120 Tagen im Jahr aus
Arbeitsgründen zwischen Wohn- und Arbeitsplatz
pendeln müssen, und
-
deren Weg zum Arbeitsplatz mehr als
10 Kilometer beträgt, wobei
-
die
Strecke entweder von keinem öffentlichen
Verkehrsmittel bedient werden darf,
oder
-
die Wartezeiten bei Benützung eines
öffentlichen Verkehrsmittels insgesamt mindestens 60
Minuten betragen (berücksichtigt werden die
Wartezeit von der fahrplanmäßigen Ankunft des
Verkehrsmittels bis Arbeitsbeginn sowie die
Wartezeit vom Arbeitsende bis zur Abfahrt des
Verkehrsmittels zuzüglich ev. Umsteigezeiten bei
Hin- und Rückfahrt).
n.b.
Liegt die Wartezeit unter 60 Minuten, die nächstgelegene
Haltestelle aber mehr als sieben Kilometer entfernt,
wird der Pendlerbeitrag nur für diese Strecke vom
Wohnort bis zur Haltestelle berechnet.
Das Pendlergeld wird nicht ausgezahlt,
wenn:
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der jährliche Zuschuss unter 150
Euro ausmacht (bisher 100 Euro);
-
ein Dienstfahrzeug benutzt wird;
-
bereits eine Fahrtkostenzulage vom
Arbeitgeber bezogen wird.
Vordrucke:
Die Vordrucke für das Ansuchen dürften ab
Anfang April 2010 verfügbar sein.
Mehr dazu:
Infos gibt es in den SGBCISL-Büros |