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Pendlergeld

Abgabefrist bis 30. April 2010 verlängert


Der Termin für die Abgabe des Ansuchens auf Pendlergeld für das Bezugsjahr 2009 ist — auf Drängen der Gewerkschaften — vom 31. März auf den 30. April 2010 verschoben worden.
Zudem gelten neue Kriterien für das Anrecht: ausgezahlt werden nur mehr Beiträge über 150 Euro, zudem ist die Kilometerregelung abgeändert worden.

Voraussetzungen:
Anrecht haben ArbeitnehmerInnen, die

  1. ihren Aufenthaltsort in Südtirol und ihren Arbeitsplatz in der Region haben

  2. an mindestens 120 Tagen im Jahr aus Arbeitsgründen zwischen Wohn- und Arbeitsplatz pendeln müssen, und

  3. deren Weg zum Arbeitsplatz mehr als 10 Kilometer beträgt, wobei

  •  die Strecke entweder von keinem öffentlichen Verkehrsmittel bedient werden darf, oder

  • die Wartezeiten bei Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels insgesamt mindestens 60 Minuten betragen (berücksichtigt werden die Wartezeit von der fahrplanmäßigen Ankunft des Verkehrsmittels bis Arbeitsbeginn sowie die Wartezeit vom Arbeitsende bis zur Abfahrt des Verkehrsmittels zuzüglich ev. Umsteigezeiten bei Hin- und Rückfahrt).

n.b. Liegt die Wartezeit unter 60 Minuten, die nächstgelegene Haltestelle aber mehr als sieben Kilometer entfernt, wird der Pendlerbeitrag nur für diese Strecke vom Wohnort bis zur Haltestelle berechnet. 

Das Pendlergeld wird nicht ausgezahlt, wenn:

  • der jährliche Zuschuss unter 150 Euro ausmacht (bisher 100 Euro);

  • ein Dienstfahrzeug benutzt wird;

  • bereits eine Fahrtkostenzulage vom Arbeitgeber bezogen wird.

Vordrucke:
Die Vordrucke für das Ansuchen dürften ab Anfang April 2010 verfügbar sein.
Mehr dazu:
Infos gibt es in den SGBCISL-Büros

 

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