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Regionale Antikrisenmaßnahmen

Es braucht neue Kriterien

Regionale Antikrisenmaßnahmen:  Viele Arbeitnehmer sind ausgeschlossen. Es braucht neue Kriterien.
Die Gewerkschaften haben bereits Ende 2008, als sich die Krise abzeichnete, die Region aufgefordert, die Vergütungen für den Lohnausfall von krisen­betroffenen Arbeitnehmer aufzustocken. Diese Unterstützungsmaßnahmen sind im Juli 2009 über ein Regionalgesetz eingeführt worden. Bereitgestellt wurden 20 Millionen Euro für zwei Jahre, jeweils 10 für die beiden Autonomen Provinzen Bozen und Trient. Für den Zeitraum vom 1.9.2008 bis 30.4.2010 sind in Südtirol 5 Millionen Euro zweckgebunden worden.
Wir haben damals schon beanstandet, dass die bei 1.065 Euro brutto monatlich festgelegte Einkommensobergrenze für das Anrecht auf die Aufstockung die Mehrzahl der in Lohnausgleich gestellten oder entlassenen Arbeitnehmer von der Maßnahme ausschließen würde. Regionalpräsident Luis Durnwalder hatte damals erklärt, dass niemand weniger als 1.000 Euro verdienen dürfe, dass aber keine zusätzlichen Maßnahmen möglich seien. Nach der Verabschiedung des Gesetzes haben die Landesregierung und die Gewerkschaften die Kriterien für die Auszahlung der Leistungen ständig neu verhandelt. Zuerst wurde die Leistung auf Monatsbasis gewährt. Nun gilt eine Aufstockung von 1 Euro pro ausgefallener Arbeitsstunde.
Gestern sind die von uns geforderten Daten zur Inanspruchnahme der regionalen Unterstützungs­maßnahmen veröffentlicht worden. Dabei hat sich unsere Befürchtung bestätigt: im ersten Jahr wurden insgesamt 292.000 Euro ausbezahlt, und lediglich 442 Arbeitnehmer sind in den Genuss der Leistung gekommen. Wenn sich in den letzten Monaten keine (sehr unwahrscheinliche) Trendwende eingestellt haben sollte, dann ist der Großteil der Ressourcen nicht eingesetzt worden, während die Zahl der Arbeitnehmer, welche die Arbeit verloren haben oder in Lohnausgleich geschickt worden sind, merklich zugenommen hat! Gleichzeitig hat die Inflation schon wieder zugenommen.
Es ist nun offensichtlich, dass das Regionalgesetz und die Südtiroler Durchführungsbestimmungen abgeändert werden müssen, damit mehr Arbeit­nehmer die benötigten Unterstützungen länger beanspruchen können.

 

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