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Regionale
Antikrisenmaßnahmen
Es braucht neue Kriterien
Regionale Antikrisenmaßnahmen: Viele Arbeitnehmer
sind ausgeschlossen. Es braucht neue Kriterien.
Die Gewerkschaften haben bereits Ende 2008, als sich die
Krise abzeichnete, die Region aufgefordert, die
Vergütungen für den Lohnausfall von krisenbetroffenen
Arbeitnehmer aufzustocken. Diese Unterstützungsmaßnahmen
sind im Juli 2009 über ein Regionalgesetz eingeführt
worden. Bereitgestellt wurden 20 Millionen Euro für zwei
Jahre, jeweils 10 für die beiden Autonomen Provinzen
Bozen und Trient. Für den Zeitraum vom 1.9.2008 bis
30.4.2010 sind in Südtirol 5 Millionen Euro
zweckgebunden worden.
Wir haben damals schon beanstandet, dass die bei 1.065
Euro brutto monatlich festgelegte Einkommensobergrenze
für das Anrecht auf die Aufstockung die Mehrzahl der in
Lohnausgleich gestellten oder entlassenen Arbeitnehmer
von der Maßnahme ausschließen würde. Regionalpräsident
Luis Durnwalder hatte damals erklärt, dass niemand
weniger als 1.000 Euro verdienen dürfe, dass aber keine
zusätzlichen Maßnahmen möglich seien. Nach der
Verabschiedung des Gesetzes haben die Landesregierung
und die Gewerkschaften die Kriterien für die Auszahlung
der Leistungen ständig neu verhandelt. Zuerst wurde die
Leistung auf Monatsbasis gewährt. Nun gilt eine
Aufstockung
von 1 Euro pro ausgefallener Arbeitsstunde.
Gestern sind die von uns geforderten Daten zur
Inanspruchnahme der regionalen Unterstützungsmaßnahmen
veröffentlicht worden. Dabei hat sich unsere Befürchtung
bestätigt: im ersten Jahr wurden insgesamt 292.000 Euro
ausbezahlt, und lediglich 442 Arbeitnehmer sind in den
Genuss der Leistung gekommen. Wenn sich in den letzten
Monaten keine (sehr
unwahrscheinliche) Trendwende eingestellt haben
sollte, dann ist der Großteil der Ressourcen nicht
eingesetzt worden, während die Zahl der Arbeitnehmer,
welche die Arbeit verloren haben oder in Lohnausgleich
geschickt worden sind, merklich zugenommen hat!
Gleichzeitig hat die Inflation schon wieder zugenommen.
Es ist
nun offensichtlich, dass das Regionalgesetz und die
Südtiroler Durchführungsbestimmungen abgeändert werden
müssen, damit mehr Arbeitnehmer die benötigten
Unterstützungen länger beanspruchen können. |