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Irap/Irpef-Zuschlag

Steuerbegünstigungen müssen überarbeitet werden

Die Einnahmen aus der IRAPSteuer haben sich gegenüber dem Jahr 2007 halbiert. Dem öffentlichen Haushalt sind 155 Millionen Euro weniger zugeflossen. Von Anfang an haben wir die Entscheidung der Landesregierung kritisiert, diese Steuer gleichermaßen für alle Betriebe zu senken. Man hat uns gesagt, dass eine Steuersenkung die Investitionen gefördert hätte, und zwar auch zum Vorteil der ArbeitnehmerInnen.
Diese Gleichung ist nicht aufgegangen: Leider müssen wir aufgrund von NISF–Angaben feststellen, dass die Anzahl der entlassenen Personen oder jener, die sich in der Lohnausgleichskasse befinden, 2009 gegenüber dem Jahr 2008 drastisch zugenommen haben.
Der vom Staat angewandte Steuersatz von 4,25% ist bis zum Jahr 2007 unverändert geblieben. Ab dem Jahr 2008 wurde er auf 3,9% herabgesetzt. Das Land hat ab 2008 von seinem Recht Gebrauch gemacht, die IRAP – Steuer zu reduzieren. Der Steuersatz wurde anfänglich für alle von 3,9% auf 3,4% gesenkt und, nur für jene Betriebe, die auf Landesbeiträge verzichten, sogar auf 2,98%. Seit 2010 wurde die IRAP auf 2,98% festgesetzt und die Bedingung, auf die Landesförderung zu verzichten, wurde abgeschafft.
Die IRAP ist eine Abgabe, welche sich auf die Personalinvestitionen der Betriebe bezieht, und daher betonen wir weiterhin, dass die bisherigen Kriterien der Steuerbegünstigung überarbeitet werden müssen.
Andererseits bestehen wir darauf, die Einkommen zu fördern, indem die regionale IRPEF–Zusatzsteuer abgeschafft wird. Diese Steuer beträgt rund 65 Millionen Euro im Jahr und wird zu 84% von Arbeitnehmern und Rentnern gezahlt. Dem Landeshaushalt würden nur 1,3% der Einnahmen fehlen, und es wäre, wie man gesehen hat, eine Maßnahme, die weniger Kosten verursacht als die Reduzierung der IRAP für die Betriebe.

 

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