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Irap/Irpef-Zuschlag
Steuerbegünstigungen müssen
überarbeitet werden
Die Einnahmen aus der IRAP–Steuer
haben sich gegenüber dem Jahr 2007 halbiert. Dem
öffentlichen Haushalt sind 155 Millionen Euro weniger
zugeflossen. Von Anfang an haben wir die Entscheidung
der Landesregierung kritisiert, diese Steuer
gleichermaßen für alle Betriebe zu senken. Man hat uns
gesagt, dass eine Steuersenkung die Investitionen
gefördert hätte, und zwar auch zum Vorteil der
ArbeitnehmerInnen.
Diese Gleichung ist nicht aufgegangen: Leider müssen wir
aufgrund von NISF–Angaben feststellen, dass die Anzahl
der entlassenen Personen oder jener, die sich in der
Lohnausgleichskasse befinden, 2009 gegenüber dem Jahr
2008 drastisch zugenommen haben.
Der vom Staat angewandte Steuersatz von 4,25% ist bis
zum Jahr 2007 unverändert geblieben. Ab dem Jahr 2008
wurde er auf 3,9% herabgesetzt. Das Land hat ab 2008 von
seinem Recht Gebrauch gemacht, die IRAP – Steuer zu
reduzieren. Der Steuersatz wurde anfänglich für alle von
3,9% auf 3,4% gesenkt und, nur für jene Betriebe, die
auf Landesbeiträge verzichten, sogar auf 2,98%. Seit
2010 wurde die IRAP auf 2,98% festgesetzt und die
Bedingung, auf die Landesförderung zu verzichten, wurde
abgeschafft.
Die IRAP ist eine Abgabe, welche sich auf die
Personalinvestitionen der Betriebe bezieht, und daher
betonen wir weiterhin, dass die bisherigen Kriterien der
Steuerbegünstigung überarbeitet werden müssen.
Andererseits bestehen wir darauf, die Einkommen zu
fördern, indem die regionale IRPEF–Zusatzsteuer
abgeschafft wird. Diese Steuer beträgt rund 65 Millionen
Euro im Jahr und wird zu 84% von Arbeitnehmern und
Rentnern gezahlt. Dem Landeshaushalt würden nur 1,3% der
Einnahmen fehlen, und es wäre, wie man gesehen hat, eine
Maßnahme, die weniger Kosten verursacht als die
Reduzierung der IRAP für die Betriebe. |