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Agentur der
Einnahmen
Südtiroler Ämter müssen
autonom bleiben!
Die Gewerkschaftsbünde CGIL/AGB, SGBCISL,
UIL/SGK und ASGB fordern den Generaldirektor der Agentur
der Einnahmen auf, die Verfügung Prot. 2010/66622 vom
27. April zurückzunehmen, weil aufgrund dieser Maßnahme
Ämter, Dienste und qualifizierte Arbeitsplätze von Bozen
nach Trient verlegt würden, und zwar:
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Personalverwaltung
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Amt für die Planung und Koordinierung
der Abgaben, d.h. der Dienstleistungen und
Steuerrückvergütungen
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Amt für Beratung und verbindliche
Auskünfte
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Und weitere Ämter, z.B. das Amt für
Steueranträge.
Mit dieser Verfügung könnte das Recht auf
Gebrauch der Muttersprache der Südtiroler Bürger und
Bediensteten untergraben werden.
Die Landesdirektion Bozen würde somit zurückgestuft und
Trient unterstellt. Dies verstößt gegen die
Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut in Bezug auf
den Öffentlichen Dienst (DPR 752/76, art. 32-quater).
Die Bediensteten der Ämter in Südtirol haben die von der
Zentraldirektion vorgegebenen Ziele trotz des großen
Personalmangels immer erreicht. Es kann nicht sein, dass
diese gut arbeitenden Stellen eingespart werden nur um
sie anderswo aufzustocken.
Angesichts des Personalmangels müssten vielmehr neue
Arbeitskräfte eingestellt werden. Es muss sich dabei
nicht zwangsläufig um Akademiker handeln! In Südtirol
besteht großes Interesse an einer Arbeitsstelle bei der
Agentur für Einnahmen, die letzte
Wettbewerbsausschreibung bestätigt dies!
Es ist kein gutes Zeichen, wenn
Durchführungsbestimmungen zum gesetzlichen Schutz der
Sprachminderheiten durch solche Verfügungen umgangen
werden.
Wir ersuchen alle Bürger in diesem besonderen Moment für
die Autonomie um ihre Unterstützung in dieser
Angelegenheit. |