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Landwirtschaft/Gartenbau
Kollektivvertrag erneuert
Am 25.
Mai ist eine Einigung zur Erneuerung des gesamtstaatlichen
Kollektivvertrags für die Arbeiter in den Bereichen
Landwirtschaft und Gartenbau erneuert worden. Der Entwurf wird
bis 17. Juli in Versammlungen den Beschäftigten zur Begutachtung
vorgelegt.
Der Vertrag hat vierjährige Laufzeit (1.1.2010-31.12.2013), der
wirtschaftliche Teil gilt vom 1.1.2010 bis zum 31.12.2011. Die
Einigung sieht Anhebung der Mindestlöhne von 2,5% ab 1. Mai 2010
und von 1,6% ab 1.1.2011 vor. Das zweite wirtschaftliche
Biennium wird auf lokaler Ebene verhandelt werden.
Im arbeitsrechtlichen Teil sind wichtige Neuerungen bei den
bilateralen Körperschaften hervorzuheben. |