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Landwirtschaft/Gartenbau

Kollektivvertrag erneuert

 

Am 25. Mai ist eine Einigung zur Erneuerung des gesamtstaatlichen Kollektivvertrags für die Arbeiter in den Bereichen Landwirtschaft und Gartenbau erneuert worden. Der Entwurf wird bis 17. Juli in Versammlungen den Beschäftigten zur Begutachtung vorgelegt.
Der Vertrag hat vierjährige Laufzeit (1.1.2010-31.12.2013), der wirtschaftliche Teil gilt vom 1.1.2010 bis zum 31.12.2011. Die Einigung sieht Anhebung der Mindestlöhne von 2,5% ab 1. Mai 2010 und von 1,6% ab 1.1.2011 vor. Das zweite wirtschaftliche Biennium wird auf lokaler Ebene verhandelt werden.
Im arbeitsrechtlichen Teil sind wichtige Neuerungen bei den bilateralen Körperschaften hervorzuheben.

 

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