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Neuerung:
Krankmeldung über Internet
Krankenschein bald
telematisch
Eine
Neuerung gibt es seit April 2010 bei der Meldung von
Krankenständen. Ärzte müssen diese zukünftig auf telematischem
Weg dem INPS übermitteln. Achtung: Die Übermittlungspflicht des
Krankenscheins für betroffene ArbeitnehmerInnen ist damit nicht
automatisch aufgehoben!
Meldung ans INPS
Nach einem Übergangszeitraum von 3
Monaten, in dem die Ärzte noch die klassischen
Krankenscheine auf Papier ausstellen können, müssen sie
die erforderlichen Daten für die Krankschreibung
zukünftig über Internet an das INPS übermitteln. Die
Ärzte erhalten dann als Bestätigung umgehend eine
Kennzahl zugestellt, die es ihnen ermöglicht, den
Krankenschein und die Bescheinigung der Krankschreibung
für den Arbeitnehmer auszudrucken. Diese ist die
Bestätigung für den Arbeitnehmer, dass die Meldung ans
INPS ordnungsgemäß erfolgt ist. Nur wenn die Meldung
nicht per Internet erfolgen kann, muss der Arbeitnehmer,
wie bisher, selbst den Krankenschein ans INPS
übermitteln oder abgeben.
Meldung an den
Arbeitgeber
Der ermächtigte Arbeitgeber kann die
telematisch erfolgte Krankschreibung per Internetzugang
beim INPS einsehen oder per E-mail anfordern.
Diese Neuerung bedeutet jedoch nicht, dass sämtliche
ArbeitnehmerInnen von der Pflicht befreit sind, den
Krankenschein in Papierform innerhalb von zwei Tagen dem
Arbeitgeber zu übermitteln! Diese Pflicht besteht
weiterhin, falls der Arbeitgeber keine entsprechende
Verbindung mit dem INPS hat, also wenn der Arbeitgeber
z.B. die Verbindung nicht aktiviert oder gar keinen PC
hat!
Im Falle von öffentlich Bediensteten trägt hingegen das
INPS dafür Sorge, die Krankschreibung an die zuständige
Verwaltung zu senden. Die öffentlich Bediensteten sind
somit von der Meldungspflicht enthoben.
Es muss sich erst zeigen, inwieweit die
Neuerung ab Juli konkret umgesetzt wird. Wir raten den
ArbeitnehmerInnen, im Zweifelsfall wie bisher selbst für
die Übermittlung zu sorgen. |