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Neuerung: Krankmeldung über Internet

Krankenschein bald telematisch

Eine Neuerung gibt es seit April 2010 bei der Meldung von Krankenständen. Ärzte müssen diese zukünftig auf telematischem Weg dem INPS übermitteln. Achtung: Die Übermittlungspflicht des Krankenscheins für betroffene ArbeitnehmerInnen ist damit nicht automatisch aufgehoben!

Meldung ans INPS

Nach einem Übergangszeitraum von 3 Monaten, in dem die Ärzte noch die klassischen Krankenscheine auf Papier ausstellen können, müssen sie die erforderlichen Daten für die Krankschreibung zukünftig über Internet an das INPS übermitteln. Die Ärzte erhalten dann als Bestätigung umgehend eine Kennzahl zugestellt, die es ihnen ermöglicht, den Krankenschein und die Bescheinigung der Krankschreibung für den Arbeitnehmer auszudrucken. Diese ist die Bestätigung für den Arbeitnehmer, dass die Meldung ans INPS ordnungsgemäß erfolgt ist. Nur wenn die Meldung nicht per Internet erfolgen kann, muss der Arbeitnehmer, wie bisher, selbst den Krankenschein ans INPS übermitteln oder abgeben.

Meldung an den Arbeitgeber

Der ermächtigte Arbeitgeber kann die telematisch erfolgte Krankschreibung per Internetzugang beim INPS einsehen oder per E-mail anfordern.
Diese Neuerung bedeutet jedoch nicht, dass sämtliche ArbeitnehmerInnen von der Pflicht befreit sind, den Krankenschein in Papierform innerhalb von zwei Tagen dem Arbeitgeber zu übermitteln! Diese Pflicht besteht weiterhin, falls der Arbeitgeber keine entsprechende Verbindung mit dem INPS hat, also wenn der Arbeitgeber z.B. die Verbindung nicht aktiviert oder gar keinen PC hat!
Im Falle von öffentlich Bediensteten trägt hingegen das INPS dafür Sorge, die Krankschreibung an die zuständige Verwaltung zu senden. Die öffentlich Bediensteten sind somit von der Meldungspflicht enthoben.
Es muss sich erst zeigen, inwieweit die Neuerung ab Juli konkret umgesetzt wird. Wir raten den ArbeitnehmerInnen, im Zweifelsfall wie bisher selbst für die Übermittlung zu sorgen.

 

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