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Familiengeld des Landes und der Region

Ab 1.9. können die Anträge erneuert werden!
 

Ab dem 1. September 2010 können anspruchsberechtigte Eltern in unseren INAS-Patronatsbüros die Anträge zur Erneuerung des regionalen Familiengelds bzw. das Landeskindergelds für das Bezugsjahr 2011 einreichen. Anzugeben ist dabei das Familieneinkommen im Jahr 2009 sowie das Vermögen zum 31. Dezember 2009.
Anrecht auf die regionale Unterstützung haben Familien, in denen

  • zwei minderjährige Kinder leben;

  • ein Einzelkind unter 7 Jahren lebt;

  • oder ein Kind mit Behinderung

Die Höhe des regionalen Familiengeldes variiert je nach Familienzusammensetzung und Familieneinkommen.
Das Landeskindergeld in der Höhe von monatlich 100 Euro steht für jedes Kind bis zum Erreichen des 3. Lebensjahres zu. Das Familieneinkommen darf allerdings 80.000 Euro im Jahr nicht überschreiten.
Folgende Unterlagen werden für das Ansuchen benötigt:

  • Ausweis AntragstellerIn;

  • Familienbogen mit Angabe von Mutterschaft und Vaterschaft;
  • Einkommen des Jahres 2009 von allen Familienmitgliedern:730/2010 oder UNICO 2010;
    oder CUD/2010 und Katasterauszug;
  • weitere Unterlagen im Fall von Grundbesitz bzw. Landwirtschaft;
  • Bankkordinaten AntragstellerIn (IBAN–Kodex);
  • Bei Invalidität eines Kindes Befund der Ärztekommission;
  • Evtl. Trennungs- oder Scheidungsurteil;
  • Historische Wohnsitzbescheinigung für alle Personen, die nicht ununterbrochen seit der Geburt ihren Wohnsitz in Südtirol haben;
  • Einkommen und Vermögen der Kinder (z.B. CUD für Stipendium oder Sommerjob) und des/der Lebensgefährten/in (auch wenn er/sie auf einem anderen Familienbogen aufscheint) müssen immer angegeben werden!

Für weitere Informationen und Hilfestellung stehen die MitarbeiterInnen des Patronats INAS zur Verfügung.
01.09.2010

 

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