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Familiengeld
des Landes und der Region
Ab 1.9. können die Anträge
erneuert werden!
Ab dem
1. September 2010 können anspruchsberechtigte Eltern in unseren
INAS-Patronatsbüros die Anträge zur Erneuerung des regionalen
Familiengelds bzw. das Landeskindergelds für das Bezugsjahr 2011
einreichen. Anzugeben ist dabei das Familieneinkommen im Jahr
2009 sowie das Vermögen zum 31.
Dezember 2009.
Anrecht auf die regionale Unterstützung haben
Familien, in denen
-
zwei minderjährige Kinder leben;
-
ein Einzelkind unter 7 Jahren lebt;
-
oder ein Kind mit Behinderung
Die Höhe des regionalen Familiengeldes
variiert je nach Familienzusammensetzung und
Familieneinkommen.
Das Landeskindergeld in der Höhe von monatlich 100 Euro
steht für jedes Kind bis zum Erreichen des 3.
Lebensjahres zu. Das Familieneinkommen darf allerdings
80.000 Euro im Jahr nicht überschreiten.
Folgende Unterlagen werden für das
Ansuchen benötigt:
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Ausweis AntragstellerIn;
-
Familienbogen mit Angabe von
Mutterschaft und Vaterschaft;
-
Einkommen des Jahres 2009 von allen
Familienmitgliedern:730/2010
oder UNICO 2010;
oder CUD/2010 und Katasterauszug;
-
weitere Unterlagen im Fall von
Grundbesitz bzw. Landwirtschaft;
-
Bankkordinaten AntragstellerIn (IBAN–Kodex);
-
Bei Invalidität eines Kindes Befund
der Ärztekommission;
-
Evtl. Trennungs- oder Scheidungsurteil;
-
Historische Wohnsitzbescheinigung für
alle Personen, die nicht ununterbrochen seit der
Geburt ihren Wohnsitz in Südtirol haben;
-
Einkommen und Vermögen der Kinder
(z.B. CUD für Stipendium oder Sommerjob) und des/der
Lebensgefährten/in (auch wenn er/sie auf einem
anderen Familienbogen aufscheint) müssen immer
angegeben werden!
Für weitere Informationen und
Hilfestellung stehen die MitarbeiterInnen des Patronats
INAS zur Verfügung.
01.09.2010 |