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Steuervorteil

Weniger Steuern auf Nachtarbeit
 

10% Ersatzsteuer, auch rückwirkend ab 2008, auf Nachtarbeit, Turnusarbeit, Überstunden

Die Höchstgrenzen für diesen Steuervorteil:

Bezugsjahr Einkommenshöchstgrenze Höchstbetrag, auf den der Steuervorteil beansprucht werden kann
2008 30.000 € im Jahr 2007 3.000 €
2009 35.000 € im Jahr 2008 6.000
2010 35.000 € im Jahr 2009 6.000 €

Neu:
Mit Rundschreiben der Agentur der Einnahmen vom 27/09/2010 n. 48/E ist geklärt geworden, dass die zu hoch besteuerten Beträge der Jahre 2008 und 2009 vom Arbeitgeber im kommenden Jahr in der Einkommens­aufstellung CUD ausgewiesen werden. Der Differenzbetrag kann somit über die Steuererklärung 2011 zurückgeholt werden.
Für die Einkommen des Jahres 2010 kann der/die ArbeitnehmerIn die günstige Besteuerung direkt beim Arbeitgeber einfordern.
Wende dich für weitere Informationen und Beratung an den Steuerdienst bzw. die Bezirksbüros des SGBCISL. 

Die Bezirkssitze des SGBCISL:
Bozen, Siemensstraße 23, Tel. 0471 568400 
Meran, Meinhardstraße 2, Tel. 0473 230242
Brixen, Großer Graben 7, Tel. 0472 836151
Bruneck, Stegener Straße 8, Tel. 0474 375200

 

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