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Steuervorteil
Weniger Steuern auf
Nachtarbeit
10% Ersatzsteuer,
auch rückwirkend ab 2008, auf
Nachtarbeit, Turnusarbeit, Überstunden
Die Höchstgrenzen für diesen
Steuervorteil:
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Bezugsjahr |
Einkommenshöchstgrenze |
Höchstbetrag,
auf den der Steuervorteil beansprucht werden
kann |
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2008 |
30.000 € im Jahr 2007 |
3.000 € |
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2009 |
35.000 € im Jahr 2008 |
6.000
€ |
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2010 |
35.000 € im Jahr 2009 |
6.000 € |
Neu:
Mit Rundschreiben der Agentur der
Einnahmen vom 27/09/2010 n. 48/E ist geklärt geworden,
dass die zu hoch besteuerten Beträge der Jahre 2008 und
2009 vom Arbeitgeber im kommenden Jahr in der
Einkommensaufstellung CUD ausgewiesen werden.
Der Differenzbetrag kann somit über
die Steuererklärung 2011 zurückgeholt werden.
Für die Einkommen des Jahres
2010 kann der/die ArbeitnehmerIn die günstige
Besteuerung direkt beim Arbeitgeber einfordern.
Wende dich für weitere Informationen und
Beratung an den Steuerdienst bzw. die Bezirksbüros des
SGBCISL.
Die Bezirkssitze des SGBCISL:
Bozen,
Siemensstraße 23, Tel. 0471 568400
Meran, Meinhardstraße 2, Tel. 0473 230242
Brixen,
Großer Graben 7, Tel. 0472 836151
Bruneck, Stegener Straße 8, Tel. 0474 375200 |