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Fälligkeit 2. November
Regionale Unterstützung für Krisenopfer
 

ArbeitnehmerInnen, die zwischen 01.03.2010 und 31.08.2010 wegen der Wirtschaftskrise die Arbeit verloren haben oder in Lohnausgleich gestellt worden sind, können bis 2. November 2010 für die Sondermaßnahmen der Region ansuchen. Um Anrecht auf diese Unterstützung zu haben, müssen die Antragsteller einige Voraussetzungen erfüllen, z.B. dürfen sie eine bestimmte Einkommenshöchstgrenze nicht überschreiten.
Mehr Infos gibt es bei den INAS-Patronaten.

 

28.10.2010

 

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