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Fälligkeit 2. November
Regionale
Unterstützung für Krisenopfer
ArbeitnehmerInnen, die zwischen 01.03.2010 und 31.08.2010 wegen
der Wirtschaftskrise die Arbeit verloren haben oder in
Lohnausgleich gestellt worden sind, können bis 2. November 2010
für die Sondermaßnahmen der Region ansuchen. Um Anrecht auf
diese Unterstützung zu haben, müssen die Antragsteller einige
Voraussetzungen erfüllen, z.B. dürfen sie eine bestimmte
Einkommenshöchstgrenze nicht überschreiten.
Mehr Infos gibt es bei den INAS-Patronaten.
28.10.2010 |