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Kollektivvertrag Seilbahnen
Einigung erzielt,
Streik abgesagt!
Am 3.
Jänner 2011 haben sich die Sozialpartner
in Rom zur Erneuerung des am 30. April 2010 abgelaufenen
Kollektivvertrags der Seilbahnbediensteten geeinigt. Der
für den 5. Jänner 2011 angesetzte Streik ist deshalb
abgesagt.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von drei
Jahren, er gilt vom 1. Mai 2010 bis zum 30 April 2013.
Die Einigung sieht eine stufenweise Anhebung der
Mindestlöhne von 105 Euro (4.
Lohnebene) vor:
-
40 Euro brutto monatlich ab 1. Jänner
2011;
-
35 Euro brutto monatlich ab 1. Jänner
2012;
-
30 Euro brutto monatlich ab 1. Jänner
2013.
ArbeitnehmerInnen, die zum 1. Jänner 2011
beschäftigt sind, erhalten eine Nachzahlung für den
vertragslosen Zeitraum von Mai bis Dezember 2010. Sie
beträgt 20 Euro für jedes Monat, in dem der/die
Beschäftigte zumindest 15 Tage beschäftigt war, bis zu
einem Höchstgesamtbetrag von 160 Euro brutto (4.
Lohnebene). 50% der Nachzahlung wird im Jänner 2011
ausbezahlt und die restlichen 50% im März 2011.
Die Mensazulage wird um 9,51 Euro angehoben und beträgt
nun 25 Euro. Die Zulage für den Sonntag hingegen wird um
3,77 Euro auf nunmehr 12 Euro angehoben.
Befristet Beschäftigte, die in den drei Jahren Laufzeit
des Vertrags mindestens 12 Dienstmonate aufweisen,
erhalten im April 2013 eine einmalige Zahlung in der
Höhe von 200 Euro brutto.
Ab Mai 2012 steht Arbeitnehmern, die kein zusätzliches
Lohnelement aufgrund eines Betriebsabkommen beziehen,
eine Ausgleichszahlung von 15 Euro brutto monatlich zu.
Der Arbeitgeberbeitrag für die Mitglieder von
Zusatzrentenfonds wird ab 1.
Jänner
2011 um 0,50% angehoben.
Die Betriebe stocken die Entlohnung im
Falle von Abwesenheit aufgrund von Krankheit oder eines
nicht am Arbeitsplatz erlittenen Unfalls nun bereits ab
dem 4.
Tag auf 100% auf. Zuvor war dies erst ab
dem 8. Tag der Fall.
Die Entlohnung in der fünfmonatigen
Pflichtmutterschaft wird vom Betrieb ebenfalls auf 100%
aufgestockt.
Weiters sind der Vorrang bei der Einstellung von
befristet Beschäftigten sowie das Recht von Eltern auf
Teilzeit für die Betreuung von Kindern bis zu deren 3.
Lebensjahr gestärkt worden.
Bevor der Vertrag in Kraft tritt, muss der noch von der
Delegiertenversammlung gutgeheißen werden, die am 12.
Jänner stattfinden wird.
05.01.2011 |