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Kollektivvertrag Seilbahnen
Einigung erzielt, Streik abgesagt!
 

Am 3. Jänner 2011 haben sich die Sozialpartner in Rom zur Erneuerung des am 30. April 2010 abgelaufenen Kollektivvertrags der Seilbahnbediensteten geeinigt. Der für den 5. Jänner 2011 angesetzte Streik ist deshalb abgesagt.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von drei Jahren, er gilt vom 1. Mai 2010 bis zum 30 April 2013. Die Einigung sieht eine stufenweise Anhebung der Mindestlöhne von 105 Euro (4. Lohnebene) vor:

  • 40 Euro brutto monatlich ab 1. Jänner 2011;

  • 35 Euro brutto monatlich ab 1. Jänner 2012;

  • 30 Euro brutto monatlich ab 1. Jänner 2013.

ArbeitnehmerInnen, die zum 1. Jänner 2011 beschäftigt sind, erhalten eine Nachzahlung für den vertragslosen Zeitraum von Mai bis Dezember 2010. Sie beträgt 20 Euro für jedes Monat, in dem der/die Beschäftigte zumindest 15 Tage beschäftigt war, bis zu einem Höchstgesamtbetrag von 160 Euro brutto (4. Lohnebene). 50% der Nachzahlung wird im Jänner 2011 ausbezahlt und die restlichen 50% im März 2011.
Die Mensazulage wird um 9,51 Euro angehoben und beträgt nun 25 Euro. Die Zulage für den Sonntag hingegen wird um 3,77 Euro auf nunmehr 12 Euro angehoben.
Befristet Beschäftigte, die in den drei Jahren Laufzeit des Vertrags mindestens 12 Dienstmonate aufweisen, erhalten im April 2013 eine einmalige Zahlung in der Höhe von 200 Euro brutto.
Ab Mai 2012 steht Arbeitnehmern, die kein zusätzliches Lohnelement aufgrund eines Betriebsabkommen beziehen, eine Ausgleichszahlung von 15 Euro brutto monatlich zu.
Der Arbeitgeberbeitrag für die Mitglieder von Zusatzrentenfonds wird ab 1.
Jänner 2011 um 0,50% angehoben.
Die Betriebe stocken die Entlohnung im Falle von Abwesenheit aufgrund von Krankheit oder eines nicht am Arbeitsplatz erlittenen Unfalls nun bereits ab dem 4. Tag auf 100% auf. Zuvor war dies erst ab dem 8. Tag der Fall.
Die Entlohnung in der fünfmonatigen Pflichtmutterschaft wird vom Betrieb ebenfalls auf 100% aufgestockt.
Weiters sind der Vorrang bei der Einstellung von befristet Beschäftigten sowie das Recht von Eltern auf Teilzeit für die Betreuung von Kindern bis zu deren 3. Lebensjahr gestärkt worden.
Bevor der Vertrag in Kraft tritt, muss der noch von der Delegiertenversammlung gutgeheißen werden, die am 12. Jänner stattfinden wird.

05.01.2011

 

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