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Arbeitslosengeld
Antrag auf Arbeitslosengeld mit verringerten Voraussetzungen kann nun eingereicht werden!
 

Seit kurzem können anspruchsberechtigte Personen den Antrag auf Arbeitslosengeld mit verringerten Voraussetzungen für das Bezugsjahr 2010 stellen.
Diese Leistung richtet sich vor allem an jene, welche die Voraussetzungen für das ordentliche Arbeitslosengeld nicht erfüllen, aber im Laufe des Jahres mindestens 78 sozialversicherte Arbeitstage im Jahr 2010 vorweisen können. Betroffen sind dabei vor allem Saisonbeschäftigte bzw. Personen mit befristetem Arbeitsvertrag.
Der Betrag dieser Arbeitslosenunterstützung beläuft sich auf 35% der Entlohnung in den ersten 120 Tagen und 40% für die darauf folgenden Tage bis zu einem Höchstbetrag, der jährlich festgelegt wird.
Die betroffenen Arbeitnehmer können sich für weitere Informationen und die Gesuchsstellung an die Patronate des SGBCISL wenden.
Der Antrag auf Arbeitslosengeld mit verringerten Voraussetzungen für das Bezugsjahr 2010 muss, ebenso wie jenes für landwirtschaftliche Arbeiter, innerhalb 31. März 2011 eingereicht werden.

14.01.2011

 

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