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Arbeitslosengeld
Antrag auf
Arbeitslosengeld mit verringerten Voraussetzungen kann nun
eingereicht werden!
Seit kurzem können
anspruchsberechtigte Personen den Antrag auf Arbeitslosengeld
mit verringerten Voraussetzungen für das Bezugsjahr 2010
stellen.
Diese Leistung richtet sich vor allem an jene, welche die
Voraussetzungen für das ordentliche Arbeitslosengeld nicht
erfüllen, aber im Laufe des Jahres mindestens 78
sozialversicherte Arbeitstage im Jahr 2010 vorweisen können.
Betroffen sind dabei vor allem Saisonbeschäftigte bzw. Personen
mit befristetem Arbeitsvertrag.
Der Betrag dieser Arbeitslosenunterstützung beläuft sich auf 35%
der Entlohnung in den ersten 120 Tagen und 40% für die darauf
folgenden Tage bis zu einem Höchstbetrag, der jährlich
festgelegt wird.
Die betroffenen Arbeitnehmer können sich für weitere
Informationen und die Gesuchsstellung an die Patronate des SGBCISL
wenden.
Der Antrag auf Arbeitslosengeld mit verringerten Voraussetzungen
für das Bezugsjahr 2010 muss, ebenso wie jenes für
landwirtschaftliche Arbeiter, innerhalb 31. März 2011
eingereicht werden.
14.01.2011 |