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Fehler bei 150-Euro-Steuerbonus
Antrag um Strafbefreiung einreichen!
 

Pensionisten, die eine Mahnung mit Strafbescheid der Agentur der Einnahmen wegen eines im Jahr 2007 unrechtmäßig bezogenen Steuerbonus erhalten, sollten sich an die Steuerbüros CAF des SGBCISL wenden.
Das INPS hatte 2007 den Steuerbonus in der Höhe von 150 Euro u.a. an Pensionisten mit sehr geringen Einkommen automatisch ausbezahlt. Die Steuerbehörde hat die Auszahlungen nachträglich kontrolliert und dabei festgestellt, dass einige Pensionisten gar kein Anrecht auf den Steuerbonus hatten. Diesen wird nun die Aufforderung zugestellt, den Bonus mitsamt Strafe und Zinsen zurückzuzahlen.
Da die Materie aber sehr komplex ist und die Auszahlung automatisch erfolgt war, konnte erreicht werden, dass die Agentur der Einnahmen die Strafe zurücknimmt, sofern ein entsprechender Antrag innerhalb von 30 Tagen eingereicht und der nicht zustehende Bonus zurückgezahlt wird.
Wer die Rückzahlung des Bonus und die Bezahlung der Strafe bereits vorgenommen hat, beantragt die Gutschrift der Strafe. Wer den Bonus noch nicht zurückgezahlt hat, muss diesen rückerstatten und gleichzeitig Antrag auf Strafbefreiung stellen.

14.01.2011

 

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