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Fehler bei
150-Euro-Steuerbonus
Antrag um
Strafbefreiung einreichen!
Pensionisten, die eine Mahnung mit Strafbescheid der Agentur der
Einnahmen wegen eines im Jahr 2007 unrechtmäßig bezogenen
Steuerbonus erhalten, sollten sich an die Steuerbüros CAF des
SGBCISL wenden.
Das INPS hatte 2007 den Steuerbonus in der Höhe von 150 Euro u.a.
an Pensionisten mit sehr geringen Einkommen automatisch
ausbezahlt. Die Steuerbehörde hat die Auszahlungen nachträglich
kontrolliert und dabei festgestellt, dass einige Pensionisten
gar kein Anrecht auf den Steuerbonus hatten. Diesen wird nun die
Aufforderung zugestellt, den Bonus mitsamt Strafe und Zinsen
zurückzuzahlen.
Da die Materie aber sehr komplex ist und die Auszahlung
automatisch erfolgt war, konnte erreicht werden, dass die
Agentur der Einnahmen die Strafe zurücknimmt, sofern ein
entsprechender Antrag innerhalb von 30 Tagen eingereicht und der
nicht zustehende Bonus zurückgezahlt wird.
Wer die Rückzahlung des Bonus und die Bezahlung der Strafe
bereits vorgenommen hat, beantragt die Gutschrift der Strafe.
Wer den Bonus noch nicht zurückgezahlt hat, muss diesen
rückerstatten und gleichzeitig Antrag auf Strafbefreiung
stellen.
14.01.2011 |