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Abgelaufene befristete Verträge
Anfechtung nur mehr bis 23. Jänner!
 

Vermeintlich irregulär befristete Arbeitsverträge, die vor dem 24. November aufgelöst wurden, können nur mehr bis zum 23. Jänner angefochten werden
Befristete Arbeitsverträge, die vor Inkrafttreten des Arbeitsgesetzes („collegato lavoro“) am 24. November 2010 aufgelöst wurden, können nur mehr bis zum 23. Januar 2011 angefochten werden. Das Gesetz hat für ausgelaufene befristete Arbeitsverträge eine 60tägige Anfechtungsfrist ab Inkrafttreten des Gesetzes festgeschrieben.
ArbeitnehmerInnen, die ihren vor dem 24. November 2010 abgelaufenen befristeten Arbeitsvertrag für irregulär erachten, sollten sich deshalb rechtzeitig an die Gewerkschaft wenden und dem Arbeitgeber einen entsprechenden Einschreibebrief zusenden, um den letzten Anfechtungstermin nicht zu verpassen.
Um ein Verfahren anzustrengen, bleiben ab Anfechtungsdatum noch 270 Tage Zeit.
Weitere Informationen und Hilfestellung gibt es in den Gewerkschaftsbüros des SGBCISL.

20.01.2011

 

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