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Abgelaufene befristete
Verträge
Anfechtung nur mehr
bis 23. Jänner!
Vermeintlich irregulär befristete
Arbeitsverträge, die vor dem 24. November aufgelöst wurden,
können nur mehr bis zum 23. Jänner angefochten werden
Befristete Arbeitsverträge, die vor Inkrafttreten
des Arbeitsgesetzes („collegato lavoro“) am 24. November 2010
aufgelöst wurden, können nur mehr bis zum 23. Januar 2011
angefochten werden. Das Gesetz hat für ausgelaufene befristete
Arbeitsverträge eine 60tägige Anfechtungsfrist ab Inkrafttreten
des Gesetzes festgeschrieben.
ArbeitnehmerInnen, die ihren vor dem 24. November 2010
abgelaufenen befristeten Arbeitsvertrag für irregulär erachten,
sollten sich deshalb rechtzeitig an die Gewerkschaft wenden und
dem Arbeitgeber einen entsprechenden Einschreibebrief zusenden,
um den letzten Anfechtungstermin nicht zu verpassen.
Um ein Verfahren anzustrengen, bleiben ab Anfechtungsdatum noch
270 Tage Zeit.
Weitere Informationen und Hilfestellung gibt es in den
Gewerkschaftsbüros des SGBCISL.
20.01.2011 |