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Landesgesetzentwurf
Einwanderung:
Viele kritische
Punkte, auch der innovative Charakter fehlt
Der am Montag von der Landesregierung
verabschiedete Gesetzentwurf weist einige positive Aspekte auf,
etwa die stärkere Unterstützung der Schulen und interkulturellen
Mediatoren. Diesen stehen aber viele kritische Punkte gegenüber.
So finden sich im Gesetzentwurf großteils bereits geltende
Landesbestimmungen oder Normen, welche von der EU oder dem Staat
vorgegeben
werden, etwa das Recht auf Gesundheitsleistungen.
Die 5jährige Ansässigkeitsklausel
für das Anrecht der Nicht-EU-BürgerInnen auf Sozialleistungen
wird auf fast alle Leistungen ausgedehnt. Diese Regelung ist
ungerecht. Es ist anzuzweifeln, ob sie zudem EU-Recht
entspricht.
Die Koordinierung sämtlicher Tätigkeiten in Sachen Einwanderung
wird an die Abteilung Arbeit übertragen, obwohl die spezifischen
Kompetenzen eher im Sozialbereich angesiedelt sind.
Die Abteilung Sozialwesen wäre bestenfalls nur im
Landeseinwanderungsbeirat vertreten. In diesem zudem lediglich
beratenden Gremium wären ausgerechnet die VertreterInnen der
ausländischen BürgerInnen zahlenmäßig in Unterzahl.
Unbekannt sind Aufgaben und Tätigkeiten der
Einwanderungskoordinierung sowie die Modalitäten der Tätigkeit
der Antidiskriminierungsstelle, die erst noch per
Durchführungsverordnung, also durch die Landesregierung selbst,
festgelegt werden sollen.
Dieser Gesetzentwurf weist kaum innovative Elemente auf. Wenn
das Ziel die bessere Integration von ausländischen Bürgern ist,
dann ist mit einem solchen Gesetz kein wesentlicher Schritt nach
vorn gemacht worden.
31.01.2011 |