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Landesgesetzentwurf Einwanderung:
Viele kritische Punkte, auch der innovative Charakter fehlt
 

Der am Montag von der Landesregierung verabschiedete Gesetzentwurf weist einige positive Aspekte auf, etwa die stärkere Unterstützung der Schulen und interkulturellen Mediatoren. Diesen stehen aber viele kritische Punkte gegenüber.
So finden sich im Gesetzentwurf großteils bereits geltende Landesbestimmungen oder Normen, welche von der EU oder dem Staat vorgegeben
werden, etwa das Recht auf Gesundheitsleistungen.
Die 5jährige Ansässigkeitsklausel für das Anrecht der Nicht-EU-BürgerInnen auf Sozialleistungen wird auf fast alle Leistungen ausgedehnt. Diese Regelung ist ungerecht. Es ist anzuzweifeln, ob sie zudem EU-Recht entspricht.
Die Koordinierung sämtlicher Tätigkeiten in Sachen Einwanderung wird an die Abteilung Arbeit übertragen, obwohl die spezifischen Kompetenzen eher im Sozialbereich angesiedelt sind.
Die Abteilung Sozialwesen wäre bestenfalls nur im Landeseinwanderungsbeirat vertreten. In diesem zudem lediglich beratenden Gremium wären ausgerechnet die VertreterInnen der ausländischen BürgerInnen zahlenmäßig in Unterzahl.
Unbekannt sind Aufgaben und Tätigkeiten der Einwanderungskoordinierung sowie die Modalitäten der Tätigkeit der Antidiskriminierungsstelle, die erst noch per Durchführungsverordnung, also durch die Landesregierung selbst, festgelegt werden sollen.
Dieser Gesetzentwurf weist kaum innovative Elemente auf. Wenn das Ziel die bessere Integration von ausländischen Bürgern ist, dann ist mit einem solchen Gesetz kein wesentlicher Schritt nach vorn gemacht worden.

31.01.2011

 

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