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17. März 2011
Keine zusätzliche
Entlohnung für den 17. März
Der
17. März 2011 ist anlässlich des 150jährigen Jubiläums der
Einheit Italiens zum Staatsfeiertag erklärt worden. Damit dem
öffentlichen Haushalt und der Privatwirtschaft wegen des
außerordentlichen Feiertags keine Mehrkosten entstehen, ist per
Gesetzesverordnung die für den abgeschafften Feiertag am 4.
November (Tag der Streitkräfte) zustehende zusätzliche
Entlohnung auf den 17. März verlegt worden.
22.02.2011 |