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17. März 2011
Keine zusätzliche Entlohnung für den 17. März
 

Der 17. März 2011 ist anlässlich des 150jährigen Jubiläums der Einheit Italiens zum Staatsfeiertag erklärt worden. Damit dem öffentlichen Haushalt und der Privatwirtschaft wegen des außerordentlichen Feiertags keine Mehrkosten entstehen, ist per Gesetzesverordnung die für den abgeschafften Feiertag am 4. November (Tag der Streitkräfte) zustehende zusätzliche Entlohnung auf den 17. März verlegt worden.

22.02.2011

 

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