SGBCISL
SÜDTIROLER GEWERKSCHAFTSBUND

 HOME

 ITALIANO

 KONTAKT

MITGLIEDER BEREICH

         
       

News

 

 

Tourismusabgabe ja
aber um den regionalen IRPEF-Zuschlag zu senken!
 

Die Tourismusabgabe wird vielerorts in Europa eingehoben. Italien stellt derzeit noch eine Ausnahme dar, auch wenn in bestimmten Städten wie Venedig oder Rom eine Abgabe für Reisebusse kassiert wird. Der Gesetzentwurf zum lokalen Steuerföderalismus sieht vor, dass die Hauptorte der Provinzen eine Tourismus­abgabe einheben können. Die Entscheidung, ob diese auch in anderen Gemeinden eingeführt werden kann, wird demnach auf die Provinzen selbst übertragen. Ziel der römischen Regierung ist es, den Lokal­körperschaften die aufgrund der Kürzungen des „Stabilitätsgesetzes“ bedrohte Finanzierung der Fremdenverkehrswerbung weiterhin zu ermöglichen.
Art. 72 des Autonomiestatuts sieht die Möglichkeit vor, eine Tourismusabgabe einführen zu können. Bisher ist die Fremdenverkehrswerbung über den Landeshaushalt finanziert worden, also mit den Beiträgen der ansässigen Steuerzahler und nicht der Touristen, wie dies auf europäischer Ebene sonst üblich ist.
Im Vorjahr hat der SGBCISL dem Land vorgeschlagen, die Tourismusabgabe einzuführen, um die notwendigen Ressourcen für die Senkung bzw. Abschaffung des IRPEF-Zuschlags zu haben. Diese Forderung bleibt aufrecht! Mit einer Tourismusabgabe von 1 Euro pro Übernachtung könnten Steuerzahler mit einem Jahresgesamteinkommen von bis zu 26.000 Euro vom Zuschlag befreit werden. Würde die Abgabe mit zunehmender Sterneanzahl der Hotels zusätzlich angehoben, wäre eine noch höhere Freibetragsgrenze möglich. Der Gesetzentwurf zum lokalen Steuerföderalismus sieht eine Abgabe von minimal 50 cent bis maximal 5 Euro täglich pro Übernachtung vor.

16.02.2011

 

 Facebook

 Google

 Yahoo

  Hinweisen

Drucken