|

Tourismusabgabe ja
aber um den
regionalen IRPEF-Zuschlag zu senken!
Die Tourismusabgabe
wird vielerorts in Europa eingehoben. Italien stellt derzeit
noch eine Ausnahme dar, auch wenn in bestimmten Städten wie
Venedig oder Rom eine Abgabe für Reisebusse kassiert wird. Der
Gesetzentwurf zum lokalen Steuerföderalismus sieht vor, dass die
Hauptorte der Provinzen eine Tourismusabgabe einheben können.
Die Entscheidung, ob diese auch in anderen Gemeinden eingeführt
werden kann, wird demnach auf die Provinzen selbst übertragen.
Ziel der römischen Regierung ist es, den Lokalkörperschaften
die aufgrund der Kürzungen des „Stabilitätsgesetzes“ bedrohte
Finanzierung der Fremdenverkehrswerbung weiterhin zu
ermöglichen.
Art. 72 des Autonomiestatuts sieht die
Möglichkeit vor, eine Tourismusabgabe einführen zu können.
Bisher ist die Fremdenverkehrswerbung über den Landeshaushalt
finanziert worden, also mit den Beiträgen der ansässigen
Steuerzahler und nicht der Touristen, wie dies auf europäischer
Ebene sonst üblich ist.
Im Vorjahr hat der SGBCISL dem Land
vorgeschlagen, die Tourismusabgabe einzuführen, um die
notwendigen Ressourcen für die Senkung bzw. Abschaffung des
IRPEF-Zuschlags zu haben. Diese Forderung bleibt aufrecht! Mit
einer Tourismusabgabe von 1 Euro pro Übernachtung könnten
Steuerzahler mit einem Jahresgesamteinkommen von bis zu 26.000
Euro vom Zuschlag befreit werden. Würde die Abgabe mit
zunehmender Sterneanzahl der Hotels zusätzlich angehoben, wäre
eine noch höhere Freibetragsgrenze möglich. Der Gesetzentwurf
zum lokalen Steuerföderalismus sieht eine Abgabe von minimal 50
cent bis maximal 5 Euro täglich pro Übernachtung vor.
16.02.2011 |