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Steuerliches

Pauschalsystem für Kleinunternehmer, Freiberufler und Bezieher von Honorarnoten


Ab 1.1.2008 besteht für Kleinunternehmer, Freiberufler und all jene die neben der lohnabhängigen Tätigkeit zusätzlich auf Honorarnotenbasis arbeiten, die Möglichkeit, für ein vereinfachtes Buchhaltungs- und Besteuerungssystem zu optieren
. 

Voraussetzungen:

·       maximaler Jahresumsatz 30.000,00 Euro

·       keine Angestellten

·       maximale Investitionen der letzten drei Jahre < 15.000,00 Euro

 Vorteile:

·       die Einnahmen sind nicht mehr der Mwst. unterworfen;

·       es entfällt die Pflicht der periodischen Mwst.- Abrechnungen und der entsprechenden Erklärungen;

·       der jährlich erzielte Reingewinn wird mit einem ergänzenden IRPEF Steuersatz von 20% besteuert (es fallen aber in bestimmten Situationen weiterhin die INPS Beiträge an);

·       der Gewinn ist von der IRAP befreit.

Pflichtbeiträge:
Laut INPS ist ab einem jährlichen Umsatz von 5.000,00 Euro die Eintragung in die separate Verwaltung des NISF vorgesehen. Auf den übersteigenden Betrag sind 17,00% an Beiträgen einzuzahlen, wenn jemand bereits für das ganze Jahr INPS-pflichtversichert ist.


Dieses Pauschalverfahren ist vor allem auch für jene Personen interessant, welche
Honorarnoten ausstellen. Wenn man diesem Pauschalsystem beitritt, fällt man mit diesem Zusatzeinkommen nicht mehr in die progressive Besteuerung, sondern es muss nur mehr die Ersatzsteuer von 20% an den Staat abgeführt werden. Es ist hauptsächlich dann interessant diesem Pauschalverfahren beizutreten, wenn man Honorarnoten über einen Betrag von 2.000,00 Euro ausstellt.

Jeder Fall muss einzeln betrachtet werden, um abwägen zu können ob der Wechsel in das neue Pauschalsystem von Vorteil ist.