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Steuerliches
Pauschalsystem für Kleinunternehmer, Freiberufler und Bezieher von
Honorarnoten
Ab 1.1.2008 besteht für Kleinunternehmer, Freiberufler und all
jene die neben der lohnabhängigen Tätigkeit zusätzlich auf
Honorarnotenbasis arbeiten, die Möglichkeit, für ein vereinfachtes
Buchhaltungs- und Besteuerungssystem zu optieren.
Voraussetzungen:
·
maximaler Jahresumsatz 30.000,00 Euro
·
keine Angestellten
·
maximale Investitionen der letzten drei Jahre < 15.000,00 Euro
Vorteile:
·
die
Einnahmen sind nicht mehr der Mwst. unterworfen;
·
es
entfällt die Pflicht der periodischen Mwst.- Abrechnungen und der
entsprechenden Erklärungen;
·
der
jährlich erzielte Reingewinn wird mit einem ergänzenden IRPEF
Steuersatz von 20% besteuert (es fallen aber in bestimmten
Situationen weiterhin die INPS Beiträge an);
·
der
Gewinn ist von der IRAP befreit.
Pflichtbeiträge:
Laut INPS ist ab einem jährlichen Umsatz von 5.000,00 Euro die
Eintragung in die separate Verwaltung des NISF vorgesehen. Auf den
übersteigenden Betrag sind 17,00% an Beiträgen einzuzahlen, wenn
jemand bereits für das ganze Jahr INPS-pflichtversichert ist.
Dieses Pauschalverfahren ist vor allem auch für jene Personen
interessant, welche
Honorarnoten ausstellen. Wenn man diesem Pauschalsystem beitritt,
fällt man mit diesem Zusatzeinkommen nicht mehr in die progressive
Besteuerung, sondern es muss nur mehr die Ersatzsteuer von 20% an
den Staat abgeführt werden. Es ist hauptsächlich dann interessant
diesem Pauschalverfahren beizutreten, wenn man Honorarnoten über
einen Betrag von 2.000,00 Euro ausstellt.
Jeder Fall muss einzeln betrachtet werden, um abwägen zu können ob
der Wechsel in das neue Pauschalsystem von Vorteil ist.
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