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Befreiung vom Irpef-Zuschlag:
Antrag vergessen?
Am 16. Dezember 2010
hat der Südtiroler Landtag einstimmig einen Ersetzungsantrag
genehmigt, der die Südtiroler Landesregierung verpflichtet,
„dem Kollegium der
Fraktionsvorsitzenden innerhalb der ersten sechs Monate des
Jahres 2011 im Hinblick auf den Haushaltsvoranschlag 2012 einen
Gesamtvorschlag für die Festlegung aller regionalen Zuschläge,
Abschläge und Befreiungen auf die landeseigenen Steuereinnahmen
vorzulegen;“
sowie
„innerhalb der ersten sechs Monate des Jahres
2011 aufgrund der endgültigen Steuereinnahmen
des Jahres 2010 den regionalen IRPEF-Zuschlag für das Jahr 2011
in gesetzlicher Form festzulegen. Dabei soll die allgemeine
Einkommensgrenze für die völlige Befreiung vom regionalen
IRPEF-Zuschlag im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten und unter
Beachtung der Pflichtausgaben gegenüber der bereits für das Jahr
2010 gesetzlich festgelegten Steuererleichterung erhöht werden.“
Das erste Halbjahr 2011 ist mit
dem heutigen Sitzungstag abgelaufen.
Infolge der Umsetzung des Mailänder Abkommens fließen nun
deutlich mehr Geldmittel in den Landeshaushalt.
Es ist also höchste Zeit, dass die Politik ihrer
Verpflichtung nachkommt und baldigst viel mehr Arbeitnehmer und
Rentner vom IRPEF-Zuschlag befreit als es derzeit der Fall ist.
30.06.2011 |