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Befreiung vom Irpef-Zuschlag:
Antrag vergessen?
 

Am 16. Dezember 2010 hat der Südtiroler Landtag einstimmig einen Ersetzungsantrag genehmigt, der die Südtiroler Landesregierung verpflichtet,
dem Kollegium der Fraktionsvorsitzenden innerhalb der ersten sechs Monate des Jahres 2011 im Hinblick auf den Haushaltsvoranschlag 2012 einen Gesamtvorschlag für die Festlegung aller regionalen Zuschläge, Abschläge und Befreiungen auf die landeseigenen Steuereinnahmen vorzulegen;“
sowie
„innerhalb der ersten sechs Monate des Jahres 2011 aufgrund der endgültigen Steuereinnahmen des Jahres 2010 den regionalen IRPEF-Zuschlag für das Jahr 2011 in gesetzlicher Form festzulegen. Dabei soll die allgemeine Einkommensgrenze für die völlige Befreiung vom regionalen IRPEF-Zuschlag im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten und unter Beachtung der Pflichtausgaben gegenüber der bereits für das Jahr 2010 gesetzlich festgelegten Steuererleichterung erhöht werden.“
Das erste Halbjahr 2011 ist mit dem heutigen Sitzungstag abgelaufen.
Infolge der Umsetzung des Mailänder Abkommens fließen nun deutlich mehr Geldmittel in den Landeshaushalt.
Es ist also höchste Zeit, dass die Politik ihrer Verpflichtung nachkommt und baldigst viel mehr Arbeitnehmer und Rentner vom IRPEF-Zuschlag befreit als es derzeit der Fall ist.

30.06.2011

 

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