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EEVE

Neue Erhebung startet am 1. September

 

Um Zugang zu bestimmten öffentlichen Förderungen zu haben, müssen Antragsteller eine Erklärung zu ihrer wirtschaftlichen Lage abgeben. Dies wird in Südtirol dank des neuen Systems EEVE ab dem 1. September 2011 einfacher und unbürokratischer. Die angewendeten Kriterien sind einheitlich, die Erklärung muss nur einmal im Jahr abgegeben werden und gilt für alle Leistungen im Laufe eines Jahres.

Das neue System der einheitlichen Einkommens– und Vermögenserhebung wird in einer ersten Phase ab September 2011 bei Sozial – oder Gesundheitsleistungen des Landes Südtirol angewandt. Später soll es auch auf anderen Bereiche ausgedehnt werden.

Wer also in Südtirol ab dem 1. September 2011 für das Familiengeld der Region und des Landes oder um eine Rückerstattung von Zahnarztspesen ansucht, wird seine wirtschaftlichen Verhältnisse über das neue Formblatt EEVE erklären.

Um die EEVE-Erklärung auszufüllen, können Sie sich kostenlos auch an die SGBCISL-Bezirksbüros wenden.
 

14.07.2011

 

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