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EEVE
Neue Erhebung startet am 1. September
Um Zugang zu bestimmten öffentlichen Förderungen zu
haben, müssen Antragsteller eine Erklärung zu ihrer
wirtschaftlichen Lage abgeben. Dies wird in Südtirol
dank des neuen Systems EEVE ab dem 1. September 2011
einfacher und unbürokratischer. Die angewendeten
Kriterien sind einheitlich, die Erklärung muss nur
einmal im Jahr abgegeben werden und gilt für alle
Leistungen im Laufe eines Jahres.
Das neue System der einheitlichen Einkommens– und
Vermögenserhebung wird in einer ersten Phase ab
September 2011 bei Sozial – oder Gesundheitsleistungen
des Landes Südtirol angewandt. Später soll es auch auf
anderen Bereiche ausgedehnt werden.
Wer also in Südtirol ab dem 1. September 2011 für das
Familiengeld der Region und des Landes oder um eine
Rückerstattung von Zahnarztspesen ansucht, wird seine
wirtschaftlichen
Verhältnisse über das neue Formblatt EEVE erklären.
Um die EEVE-Erklärung auszufüllen, können Sie sich
kostenlos auch an die SGBCISL-Bezirksbüros
wenden.
14.07.2011 |