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Meldeamtliche Eintragung und soziale Leistungen

SGBCISL interveniert für EU-BürgerInnen


Saisonbeschäftigte EU-Bürger haben laut Gesetz Anrecht, für ein Jahr in die meldeamtlichen Listen der Gemeinden eingetragen zu bleiben. EU-Bürger, die insgesamt fünf Jahre lang ansässig waren – auch mit Unterbrechungen bis zu sechs Monaten – können hingegen die dauerhafte Eintragung beantragen.

Einige Südtiroler Gemeinden verwehren den Arbeitskräften aus EU-Ländern aber genau dieses Recht. Dadurch können die Betroffenen die sozialen Leistungen des Nisf/Inps, etwa das Arbeitslosengeld, nicht beanspruchen, weil die Eintragung in die meldeamtlichen Listen für den Bezug der Leistung notwendig ist.

Der SGBCISL hat deshalb am 22. Oktober im Rahmen einer Pressekonferenz diesen Missstand aufgezeigt. Bei der Pressekonferenz waren auch einige Betroffene anwesend, denen die Eintragung verwehrt worden war und die sich deshalb an die Gewerkschaft gewandt hatten.

Der SGBCISL hat den Fall im September bereits mit dem Gemeindenverband erörtert und die unterschiedliche Anwendung einer objektiv gesehen klaren Gesetzesbestimmung beanstandet. Eine Rückmeldung zu den versprochenen Maßnahmen oder gar zählbare Ergebnisse sind bislang aber leider ausgeblieben.

Deshalb wird der SGBCISL den Regierungskommissar einschalten, um die Einhaltung der staatlichen Bestimmungen zum freien Verkehr und Aufenthalt der EU-Bürger zu erwirken.


Sollte auch diese Intervention ergebnislos bleiben, bliebe als nächster möglicher Schritt, gegen die Gemeinden gerichtlich vorzugehen, welche den vielen Arbeitskräften, die wichtig für Südtirols Wirtschaft und Wohlstand sind, dieses Recht verweigern.