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Meldeamtliche
Eintragung und soziale Leistungen
SGBCISL interveniert für
EU-BürgerInnen
Saisonbeschäftigte EU-Bürger haben laut Gesetz Anrecht, für ein
Jahr in die meldeamtlichen Listen der Gemeinden eingetragen zu
bleiben. EU-Bürger, die insgesamt fünf Jahre lang ansässig waren –
auch mit Unterbrechungen bis zu sechs Monaten – können hingegen
die dauerhafte Eintragung beantragen.
Einige Südtiroler Gemeinden verwehren den Arbeitskräften aus
EU-Ländern aber genau dieses Recht. Dadurch können die Betroffenen
die sozialen Leistungen des Nisf/Inps, etwa das Arbeitslosengeld,
nicht beanspruchen, weil die Eintragung in die meldeamtlichen
Listen für den Bezug der Leistung notwendig ist.
Der SGBCISL hat deshalb am 22. Oktober im Rahmen einer
Pressekonferenz diesen Missstand aufgezeigt. Bei der
Pressekonferenz waren auch einige Betroffene anwesend, denen die
Eintragung verwehrt worden war und die sich deshalb an die
Gewerkschaft gewandt hatten.
Der SGBCISL hat den Fall im September bereits mit dem
Gemeindenverband erörtert und die unterschiedliche Anwendung einer
objektiv gesehen klaren Gesetzesbestimmung beanstandet. Eine
Rückmeldung zu den versprochenen Maßnahmen oder gar zählbare
Ergebnisse sind bislang aber leider ausgeblieben.
Deshalb wird der SGBCISL den Regierungskommissar
einschalten, um die Einhaltung der staatlichen Bestimmungen zum
freien Verkehr und Aufenthalt der EU-Bürger zu erwirken.
Sollte auch diese Intervention ergebnislos bleiben, bliebe als
nächster möglicher Schritt, gegen die Gemeinden gerichtlich
vorzugehen, welche den vielen Arbeitskräften, die wichtig für
Südtirols Wirtschaft und Wohlstand sind, dieses Recht verweigern. |