Mit dem Haushaltsgesetz 2021 ist der verpflichtende Vaterschaftsurlaub für Geburten/Adoptionen im Laufe des Jahres 2021 auf zehn Tage angehoben worden. 2020 waren es noch sieben Tage.
Dieser Vaterschaftsurlaub
- ist verpflichtend und steht dem Vater unabhängig von der Beanspruchung der Pflichtmutterschaft durch die Mutter zu
- wird voll entlohnt (geht zu Lasten des INPS)
- kann tageweise auch mit Unterbrechungen beansprucht werden, nicht möglich ist aber die Aufteilung in Stunden
- muss innerhalb fünf Monaten ab Geburt des Kindes beansprucht werden (bei Adoption innerhalb von fünf Monaten ab Eintritt des Kindes in die Familiengemeinschaft)
Antragstellung
Der Antrag muss schriftlich an den Arbeitgeber gerichtet werden. Im Antrag muss der Antragsteller angeben, an welchen Tagen er von der Arbeit fernbleibt. Dies mit einer Vorankündigungsfrist von 15 Tagen.
Mehr dazu in unseren Bezirksbüros.
Unser Info-Flugblatt zum Pflichtvaterschaftsurlaub 2021