Einige Infos für Personen, die mit dem neuen Jahr den Antrag auf Landeskindergeld verlängern und dafür die ISEE für 2024 vorlegen müssen.
Landeskindergeld, wichtig zu wissen
- Das Ansuchen von letztem Jahr gilt von März 2023 bis Februar 2024.
- Das heurige Ansuchen gilt von März 2024 bis Februar 2025.
- Wenn das Ansuchen von Jänner bis September 2024 eingereicht wird, wird der Betrag für alle Monate ab März 2024 ausbezahlt. Spätere Ansuchen starten erst ab dem darauf folgenden Monat.
- Anrecht besteht bis zu einem ISEE-Wert von 40.000 €.
- Bei der Terminvormerkung zu beachten: Antragsteller können das Ansuchen erst dann im Patronat INAS einreichen, wenn die ISEE schon vom INPS bestätigt worden ist! Es ist also der Zeitraum zu berücksichtigen, der zwischen der Übermittlung der DSU an das INPS und der Rückantwort/Bestätigung mit dem ermittelten ISEE-Wert vergeht.
Bürger aus Nicht-EU-Ländern: Sprach- und Gesellschaftskenntnisse erforderlich!
Familien aus Nicht- EU Ländern (mit wenigen Ausnahmen wie z.B. die Schweiz) müssen Sprach- und Gesellschaftskenntnisse vorweisen, um das Landeskindergeld beziehen zu können. Dies gilt sowohl für die antragstellende Person als auch für den zusammenlebenden Ehe- oder Lebenspartner. Ist aber einer der beiden (Antragsteller oder Ehepartner/Lebenspartner) EU-Bürger, dann muss der Sprach- und Kulturnachweis nicht erbracht werden.
Landeskindergeld, mehr dazu auf der Internetseite des Landes: https://civis.bz.it/de/dienste/dienst.html?id=1039624
Einheitliches Familiengeld des Staates (Assegno Unico)
Der Bezugszeitraum dieser Leistung ist derselbe wie beim Landeskindergeld: März bis Februar des Folgejahres.
Um die Leistung erstmalig zu beziehen ist ein Antrag notwendig. Im Unterschied zum Landeskindergeld ist aber keine jährliche Erneuerung des laufenden Antrags nötig, es sei denn, es gibt Änderungen beim Anrecht (z.B. die Familienzusammensetzung).
Der Grundbetrag des einheitlichen Familiengeldes steht unabhängig vom ISEE-Wert zu. Wer aufgrund seiner wirtschaftlichen Lage Anrecht auf einen höheren Betrag hat, muss die ISEE einreichen, um diesen zu beziehen.
- Wird die ISEE 2024 bis 30. Juni 2024 abgefasst, steht der volle Beitrag ab März 2024 zu.
- Wird die ISEE 2024 nach Juni 2024 abgefasst, gibt es den zustehenden vollen Betrag erst ab dem Folgemonat (für die Monate von März bis zur ISEE-Abfassung steht der Grundbetrag zu).
- Wer keine ISEE einreicht, hat nur Anrecht auf den Grundbetrag.
Wichtig: Wer Anrecht auf einen höheren Betrag hat als den Grundbetrag, soll also bis spätestens Juni 2024 die ISEE erneuern!