Infopoint Einwanderung

Die Anlaufstelle für Einwanderer/innen in den SGBCISL-Büros von Meran, Bozen, Brixen und Bruneck:
Hilfestellung bei verschiedenen Anträgen, von Aufenthaltsgenehmigungen bis Staatsbürgerschaftsansuchen. 

Infopoint Einwanderung
Infopoint Einwanderung

Infopoint Einwanderung im SGBCISL: Beratung, Informationen und Unterstützung in folgenden Angelegenheiten:

  • Ausstellung und Erneuerung von Aufenthaltsgenehmigungen
  • Antrag auf Familienzusammenführung
  • Antrag auf den Sprachtest zur Feststellung der Kenntnis der italienischen Sprache
  • Ansuchen um die italienische Staatsbürgerschaft.

 

Die Ansprechpersonen in den Bezirksbüros

 AnsprechpersonBürozeitenKontakt
BozenDorina BillaMontag und Dienstag 9-12 und 15–18, Mittwoch und Donnerstag 9-12 Uhr. Vormerkung erforderlich

dorina.billa [at] sgbcisl.it (dorina[dot]billa[at]sgbcisl[dot]it);

T 0471 568430

MeranMarina Rigano, Aaron BelottiMontag bis Donnerstag 8-12 und 14-17 Uhr, Freitag 8-11.30 Uhr. Vormerkung erforderlich.

merano [at] inas.it (merano[at]inas[dot]it)

T 0473 497188

BrixenGiusto GirardiMittwoch nachmittags und Donnerstag vormittags

immigrazione [at] sgbcisl.it (immigrazione[at]sgbcisl[dot]it)

T 0472 836151

BruneckMichael UntergasserTermin nach Vormerkung.

michael.untergasser [at] sgbcisl.it (michael[dot]untergasser[at]sgbcisl[dot]it)

T 0474 375213

Notwendige Unterlagen

Was es für die Antragstellung braucht. Achtung: alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit. 

Ausstellung der langfristigen EU-Aufenthaltsberechtigung (“Carta”)

Notwendige Unterlagen:

  • Stempelmarke zu 16 Euro;
  • Fotokopie des Reisepasses (nur meldeamtliche Daten und evtl. Visum) und Reisepass;
  • Fotokopie des Reisepasses der Kinder (nur meldeamtliche Daten und evtl. Visum) und Reisepass;
  • Fotokopie der Steuernummern der Personen über 14 Jahren;
  • Fotokopie des Mitvertrags oder der Wohnsitzerklärung;
  • Fotokopie der Gebäude-Überlassungsmeldung “Cessazione di Fabbricato”;
  • Selbstbescheinigung der Aufenthaltsorte der letzten fünf Jahre;
  • Selbstbescheinigung des derzeitigen Wohnsitzes und des Familienbogens;
  • Fotokopie der Quadratmeter-Angemessenheit der Wohnung falls auch die Familienangehörigen die Ausstellung beantragen;
  • Bescheinigung der Schuleinschreibung;
  • Bescheinigung, den Italienischtest bestanden zu haben oder gleichwertige Nachweise (siehe nachfolgender Punkt).

Notwendige Unterlagen im Falle einer lohnabhängigen Beschäftigung:

  • Formular Mod. Q bei Weiterbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber und selber Tätigkeit oder UNILAV;
  • Auszug der gearbeiteten Zeiträume (Arbeitsamt);
  • Fotokopie des Arbeitsvertrags;
  • Fotokopie der letzten drei Lohnstreifen;
  • Fotokopie CU oder UNICO oder 730 und Original.

Haushaltshilfen und Pflegekräfte (“colf e badanti“) benötigen:

  • UNILAV oder INPS-Meldung
  • Versicherungsbescheinigung des INPS (nur Haushaltshilfen);
  • Selbstbescheinigung des Arbeitgebers des im Vorjahr erzielten Einkommens der antragstellenden Person;
  • Fotokopie der Einzahlungsscheine der INPS-Beiträge;
  • Fotokopie der Lohnstreifen oder Selbstbescheinigung des monatlichen Einkommens.

Notwendige Unterlagen im Falle einer selbständigen Tätigkeit:

  • Bescheinigung des betrieblichen Einkommens im Original, unterschrieben vom Ausstellenden, falls es keine Vorjahres-Steuererklärung gibt;
  • Kopie der ordentlichen Bilanz des Vorjahres (nicht CEE) und geschätztes Einkommen des laufenden Jahres;
  • Fotokopie der Steuererklärung UNICO des vorangegangenen Jahres mit Abgabebestätigung;
  • Kammer- oder Registereintragung
  • Aktueller Handelsregisterauszug des Betriebs oder der Gesellschaft;
  • Einnahmen-Register;
  • Mehrwertsteuerregister;
  • Fotokopie der Rechnungen der letzten vier Monate (nummeriert nach Kauf und Verkauf).

Eintragung Ehepartner und/oder Kinder:

  • Fotokopie der Unbedenklichkeitserklärung der Familienzusammenführung “Nulla Osta” oder
  • Familienbogen mit Angabe der Mutter und des Vaters des Neugeborenen.
Test zur Feststellung der Kenntnis der italienischen Sprache

Erforderlich sind:

  • Fotokopie des Reisepasses (nur meldeamtliche Daten und evtl. Visum) und Reisepass;
  • Fotokopie Aufenthaltsberechtigung;
  • Fotokopie der Steuernummer;
  • Telefonnummer und Adresse.
Erneuerung der langfristigen EU-Aufenthaltsberechtigung

Notwendige Unterlagen:

  • Stempelmarke von 16 Euro;
  • Fotokopie des Reisepasses (nur meldeamtliche Daten) und Reisepass;
  • Fotokopie des Reisepasses der Kinder unter 14 Jahren (nur meldeamtliche Daten) falls in Italien ansässig;
  • Fotokopie der Steuernummer der Personen über 14 Jahren.
  • Fotokopie und Original der Aufenthaltsberechtigung.
  • Auszug des Arbeitsvermittlungszentrums der gearbeiteten Zeiträume;
  • Bescheinigung der Schuleinschreibung;

Adressänderung:

  • Fotokopie des Mietvertrags oder der Wohnsitzerklärung;
  • Selbstbescheinigung des Familienbogens und des derzeitigen Wohnsitzes.

Eintragung des Ehepartners und/oder der Kinder:

  • Fotokopie der Unbedenklichkeitserklärung der Familienzusammenführung “Nulla Osta” oder Familienbogen
  • Geburtsbescheinigung des Neugeborenen.
Erneuerung der Aufenthaltsgenehmigung

Notwendige Unterlagen:

  • Stempelmarke zu 16 Euro;
  • Fotokopie des Reisepasses (nur meldeamtliche Daten) und Reisepass des Antragstellenden;
  • Fotokopie des Reisepasses der Kinder (nur meldeamtliche Daten) und Reisepass;
  • Fotokopie der Aufenthaltsgenehmigung und Original (für Antragsteller und Kinder)
  • Fotokopie der Steuernummer der Personen über 14 Jahren;
  • Fotokopie des Mietvertrags oder der Wohnsitzerklärung;
  • Fotokopie der Gebäude-Überlassungsmeldung “Cessazione di Fabbricato”;
  • Selbstbescheinigung des derzeitigen Wohnsitzes und des Familienbogens;
  • Bescheinigung der Schuleinschreibung;

Unterlagen für Haushaltskräfte und Pflegekräfte (Colf, Badanti):

  • Fotokopie der verpflichtenden INPS-Meldung und Original;
  • Bescheinigung des INPS der eingezahlten Beiträge (nur für Haushaltskräfte);
  • Auszug der gearbeiteten Zeiträume (Arbeitsamt);
  • Selbstbescheinigung des Arbeitgebers des Vorjahreseinkommens der ansuchenden Person;
  • Fotokopie der Einzahlungsscheine der INPS-Beiträge;

Notwendige Unterlagen bei lohnabhängiger Arbeit:

  • UNILAV (Arbeitgeber);
  • Auszug der gearbeiteten Zeiträume (Arbeitsamt);
  • Fotokopie des Arbeitsvertrags;
  • Fotokopie der letzten drei Lohnstreifen;
  • Fotokopie CU oder Modell UNICO oder 730 und Original.

Notwendige Unterlagen im Falle einer selbständigen Tätigkeit:

  • Auszug der Handelskammereintragung;
  • Fotokopie des UNICO oder Bescheinigung des betrieblichen Einkommens, vidimiert und unterschrieben vom Aussteller, und Original
  • Fotokopie der vidimierten Schätzung des laufenden Einkommens, und Original
  • Fotokopie des Umsatzes oder Buchführung und Mwst.-Einzahlungen der letzten drei Monate;

In Erwartung einer Beschäftigung:

  • Eintragung in die Arbeitslosenlisten und Auszug des Arbeitsamtes der gearbeiteten Zeiträume;
  • Fotokopie CUD oder UNICO oder 730 und Original;

Eintragung Ehepartner und/oder Kinder:

  • Fotokopie “Nulla Osta” oder
  • Selbstbescheinigung des Familienbogens oder Geburtsurkunde des Neugeborenen.

 

Antrag auf italienische Staatsbürgerschaft

Sprachnachweis:

  • Notwendig ist die Sprachkenntnisbescheinigung B1, ein ital. Studientitel oder ein Zweisprachigkeitsnachweis).

Online-Antrag:

  • Für die Antragstellung braucht es den SPID oder die elektronische Identitätskarte CIE mit Zugangsdaten.

Unterlagen Italien:

  • Stempelmarke zu 16 Euro; Einzahlung der Gebühr von 250 Euro
  • Identitätskarte
  • Steuernummer des Antragstellenden und aller Familienangehörigen;
  • Aufenthaltstitel (Aufenthaltsgenehmigung oder -berechtigung);
  • Reisepass des Antragstellenden und aller Familienangehörigen;
  • Einkommen der letzten 3 Jahre (CUD,730 oder UNICO), nicht notwendig bei Ehepartner mit italienischer Staatsbürgerschaft;
  • Selbstbescheinigung des Familienbogens, des Wohnsitzes und des historischen Wohnsitzes.
  • Sprachkenntnisbescheinigung B1 (ausgenommen langfristige EU-Aufenthaltsgenehmigung, ital. Studientitel, Zweisprachigkeitsnachweis).
  • Fragebogen.

Dokumente Herkunftsland:

  • Auszug aus dem Geburtenregister, ins Italienische übersetzt und beglaubigt (Apostille)
  • Strafverfahren.

Dokumente aus dem Ausland:

  • Ausländische Strafverfahren (für Deutschland: Führungszeugnis vom Konsulat Bozen – Honorarkonsul Hr. Brandstätter 0471-972118 oder 0471-971858) und Fotokopie.

Falls mit Person mit italienischer Staatsbürgerschaft verheiratet

  • Auszug der Hochzeitsurkunde;
  • Datum des Erwerbs der italienischen Staatsbürgerschaft des Ehepartners.

Falls politischer Flüchtling:

  • Bescheinigung der Anerkennung des Status als Staatenloser oder als Flüchtling.
  • Notorietätsakt des Gerichtes.

Falls EU-Bürger:

  • Aufenthaltsbescheinigung für EU-Bürger: Nummer der Bescheinigung, Angabe der ausstellenden Gemeinde und des Ausstellungsdatums.
Antrag “Nulla Osta” auf Familienzusammenführung

Notwendige Unterlagen für die Ausstellung:

  • Stempelmarke zu 16 Euro;
  • Steuernummer;
  • Gültiger Reisepass des Antragstellenden und Original;
  • Aufenthaltstitel (Aufenthaltsgenehmigung oder -berechtigung);
  • Sammelbescheinigung Familienbogen und Wohnsitz, Original oder Selbstbescheinigung;
  • Fotokopie des Reisepasses der vom Antrag betroffenen Familienangehörigen.

Für die Wohnung:

  • Fotokopie des Mietvertrags (oder Kaufvertrags) mit einer Dauer nicht unter 6 Monaten ab Antragstellung;
  • Kopie der Angemessenheitserklärung der Familienwohnung (wird von der Gemeinde ausgestellt), die die Maximalbelegung festgelegt;
  • Zustimmung zum Zuzug neuer Personen in der Wohnung durch den Wohnungsbesitzer mit Mod.”S2”;
  • Falls der Antragsteller selbst Gasti st ist: Kopie der Überlassungsmeldung “Cessione del fabbricato “ oder Kopie der Unterkunftsbescheinigung “Comunicazione di ospitalità” zugunsten von Nicht-EU-Bürgern;
  • Betrifft der Antrag einen Unter-14-Jährigen kann die Bescheinigung der Gemeinde und des Sanitätsbetriebs durch die Unterkunftsbescheinigung des Wohnungsinhabers mit Mod. ”S1” ersetzt werden.

Einkommen:

Lohnabhängige Arbeitnehmer:

  • Fotokopie des Vorjahreseinkommens (CUD/UNICO/730);
  • Fotokopie des Arbeitsvertrags;
  • Fotokopie der letzten drei Lohnstreifen;
  • Fotokopie der letzten 12 Lohnstreifen bei Saisonarbeit oder Arbeitgeberwechsel im letzten Jahr;
  • Fotokopie der Selbsterklärung des Arbeitgebers mit Mod.”S3” (falls der Arbeitsvertrag noch kein Jahr alt ist, braucht es auch die Angabe des geschätzten Einkommens).

Haushaltskräfte:

  • Fotokopie der letzten Steuererklärung/INPS-Meldung;
  • Einzahlungsscheine der INPS-Beiträge für das Trimester vor Antragstellung;
  • Selbstbescheinigung des Arbeitgebers Mod.”S3” aus der das laufende Arbeitsverhältnis hervorgeht.

Selbständige Arbeitnehmer:

  • Einzelunternehmen, Bescheinigung des Handelskammereintrags, Fotokopie der Zuweisung der Mwst.Nr., Fotokopie der Gemeindelizenz falls vorgesehen, Mod. Unico mit Abgabebestätigung falls die Tätigkeit vor über einem Jahr gestartet wurde –Haushaltsbericht, erstellt von einem Wirtschaftsprüfer, falls die Tätigkeit noch kein Jahr dauert.

 

 

Flugblatt - Einwanderung, Anträge notwendige Unterlagen