Steuererklärung 730, einige Infos

Ab April können in unseren Steuerdienstbüros die Steuererklärungen 730/2026 abgefasst werden. 

Die Fälligkeit für die Abgabe des Vordrucks 730 ist auch heuer wieder der 30. September.

Notwendige Unterlagen

Die notwendigen Dokumente für das Modell 730/2026 sind in diesem Info-Flugblatt und in der nachfolgenden Übersicht zu finden (nb. Übersicht, ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit!)

Auflistung der Unterlagen für den Vordruck 730

DATEN DES STEUERZAHLERS

  • Bereits für 2026 verlängerter Mitgliedsausweis SGBCISL (um die begünstigten Preise zu beanspruchen ist es notwendig, diesen während der Abfassung vorzuzeigen)
  • Fotokopie der Steuernummer/Gesundheitskarte des Steuerzahlers, des Ehepartners und seiner zu Lasten lebenden Familienangehörigen (auch in Nicht-EU-Ländern lebend)
  • Steuererklärung des Vorjahres (730 oder Mod. Redditi), Mod. CU und eventuelle Einzahlungsmodelle
  • Modell F24
  • Daten des Arbeitgebers, welcher den Steuerausgleich vornimmt
  • Fotokopie Identitätskarte des Erklärers

EINKOMMEN AUS LOHNABHÄNGIGER ARBEIT/PENSION UND DIESEN GLEICHGESTELLTE EINKÜNFTE

  • Einkommensaufstellung CU
  • Aufstellung der Auslandspensionen
  • Vom Ehepartner erhaltene Unterhaltszahlungen aufgrund des Trennungs- oder Scheidungsurteils
  • Einkommensaufstellung vom Arbeitgeber für Haushaltsangestellte oder Pfleger/innen (inkl. Abfertigung, falls ausbezahlt)

ANDERE EINKOMMEN

  • Entgelte für Parzellierung von Grundstücken oder für Veräußerung von Liegenschaften innerhalb der letzten 5 Jahre
  • Sonstige von Erben bezogene Einkommen
  • Auslandsvermögen: Saldo zum 31.12.2025 und Durchschnittswert 2025 (falls verfügbar), Gegenwert bzw. Umrechnung zum 31.12.2025. 

GRUND- UND HAUSBESITZ

  • Katasterauszug
  • Kaufvertrag, Schenkungsvertrag, Teilungsurkunde, Erbschaftsmeldung
  • Mietvertrag laut Gesetz 431/98 und Registrierung bei der Agentur der Einnahmen
  • Mieteinnahmen aus Immobilien
  • Marktwert von Auslandsimmobilien

Wer die Abgeltungssteuer („cedolare secca“) gewählt hat:

  • Kopie des Mietvertrags und der Registrierung bei der Agentur der Einnahmen
  • Postbestätigung des Einschreibebriefes an den Mieter
  • Akkontozahlungen mittels Mod. F24

LISTE DER ABSCHREIBBAREN AUFWENDUNGEN UND ABSETZBETRÄGE

WOHNHAUS

  • Für Mieter: Mietvertrag und Registrierung (Agentur der Einnahmen)
  • Wohnungskauf:
  • Registrierter Darlehensvertrag
  • Registrierter Kaufvertrag/Schenkungsvertrag
  • Zinsbestätigung von Hypothekardarlehen
  • Bezahlte Notarrechnungen für Abschluss von Darlehensverträgen bei Kauf
  • Bezahlte Immobilienmakler-Rechnung für den Kauf der Erstwohnung
  • Gesamte Dokumentation für die Abschreibung von Sanierungen: Rechnungen, Überweisungen, Baukonzessionen, Bauermächtigungen und Baubeginn-Meldungen, Vorankündigung Arbeitsinspektorat
  • Gesamte Dokumentation für Abschreibungen von energetischer Sanierung, Rechnungen, Überweisungen und die ENEA-Meldung samt Übermittlungsbestätigung und Kostenangemessenheitserklärung
  • Möbelbonus im Zuge von Sanierungsarbeiten (bezogen auf den Zeitraum vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2025):
  • Bauakt und Baubeginn-Meldung, detaillierte Rechnungen vom Ankauf der Möbel
  • Zahlungsbestätigung (Überweisung, Kreditkarte, Bancomat, Kontoauszug)
  • Bei Wohnungskauf (Erstwohnung) von unter 36-Jährigen: Kaufvertrag und ISEE-Bescheinigung des Vorjahrs

KINDER

  • Einschreibegebühren für Kurse und Abos von Kindern für Amateursportvereine (Sporthallen, Schwimmbäder…)
  • Zahlungsbelege der Einschreibegebühren für Kinder von 5 bis 18 Jahren für Musikschulen, Chöre usw.
  • Mieten von Universitätsstudenten (Miet- und Heimbenützungsvertrag) mit mindestens 100 km Entfernung von der Wohnsitzgemeinde, Einschreibe-bestätigung der Universität
  • Ausgaben für Kinderhort
  • Gebühren für:
  • Kindergarten, Grund-, Mittel und Oberschulen (Einschreibegebühr, Mensa)
  • staatliche und private Universitäten, auch im Ausland mit Immatrikulationsbestätigung

GETRENNTER ODER GESCHIEDENER EHEPARTNER

  • Periodische Unterhaltszahlungen an den 
    Ex-Ehepartner
  • Trennungs- oder Scheidungsurteil
  • Steuernummer des Ex-Ehepartners

VERSICHERUNGEN UND PENSIONSBEITRÄGE

  • Versicherungspolizze und Zahlungsbestätigung: Prämien für Lebens- und Unfallversicherung, zum Schutz von Personen mit Behinderung, zur Deckung des Risikos der Pflegebedürftigkeit, für Erdbebensicherung von Wohngebäuden, auch falls das Steuerguthaben von 110% an die Versicherungsgesellschaft abgetreten wird
  • Beiträge für die INAIL Pflichtversicherung von Familienmitgliedern zum Schutz von Unfällen im Haushalt („Hausfrauenversicherung“)
  • Bestätigung für freiwillige Rentenbeiträge und Pflichtbeiträge an andere Pensionskassen als die INPS-Pflichtversicherung
  • Bestätigung der Zahlungen an Zusatzrentenfonds

GESUNDHEITSSPESEN

  • Allgemeinmedizinische oder fachärztliche Leistungen
  • Apotheken-Kassenbelege (Ticket, Medikamente, Homöopathie)
  • Zahnarzt-, Augenarzt- und Optikerrechnungen (Sehbrille, Kontaktlinsen und -flüssigkeiten)
  • Dokumentation der Kennzeichnung CE von medizinischen Geräten (inkl. Sehbrille)
  • Tickets Krankenhaus oder für Laboruntersuchungen
  • Ausgaben für chirurgische Eingriffe und Krankenhausaufenthalte
  • Ausgaben für den Ankauf oder die Miete von Prothesen oder sanitären Hilfsmitteln
  • Im Ausland getätigte Gesundheitsspesen
  • Spesen zugunsten von Minderjährigen oder Volljährigen mit spezifischen Lernschwierigkeiten (DSA)
  • Ausgaben für Anschaffung von Fahrzeugen für Personen mit Behinderung (Auto, Motorrad), Bestätigung der Invalidität
  • Dokumentation der Kosten für Pflegehelfer und Be-scheinigung der Pflegebedürftigkeit des/der Betreuten
  • Tierarztspesen

FREIWILLIGE ZUWENDUNGEN

  • Zahlungsbestätigung für Spenden an: Onlus, Ong, OdV und Aps-Organisationen, religiöse Einrichtungen, Trust und Spezialfonds, politische Parteien, Schulen, Kultur (Kulturbonus), öffentliche Sportanlagen (Sport-Bonus)

SONSTIGES

  • Zahlungsbestätigungen (MAV) für Pflichtbeiträge von Hausangestellten und Pfleger/innen, sog. Beitragsfrieden
  • Spesen für Blindenhund
  • Begräbniskosten
  • Abo für öffentliche Verkehrsmittel

N.b. Diese Übersicht ist lediglich als Promemoria gedacht und stellt keine umfassende/ausführliche Liste aller Unterlagen dar, die für die Steuererklärung eingereicht werden können.

Terminvormerkung

Online

Online kann ein Termin in unseren Sitzen über unter diesem link vereinbart werden.

Whatsapp (NEU)

Vormerken über den WhatsApp-Link https://wa.me/390472730730 oder eine Nachricht an die Nummer 0472 730730

Telefonische Vormerkung 

Die Rufnummern unserer Bezirkssitze für die Terminvormerkung sind:

  • Bozen 0471 568425
  • Meran 0473 497164
  • Brixen 0472 738738
  • Bruneck 0474 375200 

CAF-Sitze und Öffnungszeiten während der Steuererklärungszeit

Meran/Vinschgau

Telefonzentrale im Bezirkssitz Meran: T 0473 497 164

  • Meran, Meinhardstraße 2

Uhrzeiten: Montag bis Donnerstag 8-12 und 14-17 Uhr, Freitag 8-12 Uhr

Außenstellen 

Uhrzeiten: Montag bis Donnerstag 8-12 und 14-17 Uhr, Freitag 8-12 Uhr.

  • Sinich c/o Pastoralzentrum (neben der Kirche)
  • St. Martin in Passeier c/o Sportzentrum (Sitzungssaal), Jaufenstraße 4
  • Mals Gen.-Verdross-Straße 45
  • Schlanders c/o Sitz Bezirksgemeinschaft
  • St. Pankraz c/o Bürgersaal im Rathaus (Gemeinde), Dörfl 64
Bozen/Unterland

Telefonzentrale Bozen

Landessitz Bozen, Siemensstraße 23: T 0471 568 425

Uhrzeiten: Montag bis Donnerstag 8-12 und 13-17 Uhr, Freitag 8-12 Uhr. Von April bis Juni auch freitagnachmittags von 13-17 Uhr.

Weitere Sitze

  • Bozen Mailandstraße 121/A, T 0471 204 602
  • Leifers Kennedystraße 148, T 0471 952 692
  • Neumarkt Rathausring 19, T 0471 812 139

Steuererklärungen können auch abgefasst werden in den Außenstellen:

  • Bozen Claudia-Augusta-Straße 66/A, T 0471 284 532
  • Bozen c/o FNP Loew-Cadonna-Platz 6, T 0471 273 022
  • Sarnthein c/o Sozialsprengel (Montag und Dienstag 8.30-13 Uhr) T 0471 568425
Eisack/Rienz

Brixen Großer Graben 7

Telefonzentrale 0472 738 738

Uhrzeiten: Montag bis Donnerstag 8.30-12.30 und 14-18 Uhr; Freitag 8.30-12.30 Uhr

Bruneck Stegener Straße 8

Telefon 0474 375 200

Uhrzeiten: Montag bis Donnerstag 8-12 und 14-18 Uhr, Freitag 8-12