Zwei Leistungen der Südtiroler Tourismuskasse müssen innerhalb 31. Oktober beantragt werden: die Rückvergütung von Ausgaben für die Kinderbetreuung in den Sommermonaten und für Schulmaterial.
Die STK bietet Leistungen für Beschäftigte im Tourismus. Symbolbild Pexels
Die bilaterale Körperschaft STK (Südtiroler Tourismuskasse) sieht für die Beschäftigten im Tourismus eine Reihe von Rückerstattungen und Beiträgen vor. Für zwei dieser Leistungen läuft die Antragsfrist am 31. Oktober 2025 aus:
- Die Rückvergütung von Ausgaben für die Kinderbetreuung in den Sommermonaten 2025
- die Rückvergütung von Ausgaben für Schulmaterial für das Schuljahr 2025/2026
Die STK bietet noch weitere Leistungen:
- Rückvergütung für Ausgaben für Kleinkinderbetreuung (0 bis 3 Jahre bzw. bis zum Eintritt in den Kindergarten
- Rückvergütung für Ausgaben der Kinderbetreuung während des Kindergarten- bzw. Schuljahres
- Finanzielle Unterstützung für Alleinlebende
Weitere Informationen zu den Leistungen der STK (Voraussetzungen, Antragsfristen, notwendige Unterlagen, Antragstellung) sind im nachfolgenden Infoflugblatt der Fisascat SGBCISL zu finden.
