Einige Informationen zur Arbeitslosenunterstützung Naspi, von den Voraussetzungen bis zur Antragstellung.
Bei der Naspi handelt es sich um eine einkommensstützende Leistung für Arbeitnehmer, die ihre lohnabhängige Arbeit unfreiwillig verloren haben.
Zielgruppe
Diese Leistung richtet sich an:
- Lohnabhängige Arbeitnehmer
- Lehrlinge,
- mitarbeitende Genossenschaftsmitglieder,
- Arbeitnehmer der öffentlichen Verwaltung mit befristetem Arbeitsvertrag
- Künstler mit einem lohnabhängigen Arbeitsverhältnis
Von der Leistung ausgeschlossen sind Arbeitnehmer der öffentlichen Verwaltung mit einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und landwirtschaftliche Tagelöhner mit befristetem oder unbefristetem Vertrag.
Voraussetzungen
- Wer arbeitslos gemeldet ist (also ohne Beschäftigung und verfügbar zur Wiederbeschäftigung);
- 13 versicherte Wochen in den letzten 4 Jahren vor Arbeitsende.
Das Arbeitslosengeld steht auch Arbeitnehmerinnen zu, die innerhalb des 1. Lebensjahres des Kindes oder aus einem gerechten Grund selbst kündigen (z.B. nicht bezahlte Löhne, Rückstufung der Arbeitsaufgaben usw.)
Bei einvernehmlicher Vertragsauflösung steht die Naspi nur in bestimmten Fällen zu.
Antragstellung - Fristen
Der Antrag muss innerhalb von 68 Tagen ab Beendigung des Arbeitsverhältnisses gestellt werden, andernfalls verfällt das Anrecht.
Das Recht auf Arbeitslosengeld besteht ab dem 8. Tag nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sofern der Antrag in den ersten 7 Tagen gestellt wird. Ansonsten (also bei Antragstellung nach dem 8. Tag) läuft die Auszahlung ab dem Tag nach Antragstellung an.
Nb. Es ist also ratsam, den Antrag innerhalb der ersten 7 Tage zu stellen!
Innerhalb von 15 Tagen nach Antragstellung ist die Eintragung in die Arbeitslosenlisten beim Arbeitsamt zu machen, um so für den Arbeitsmarkt verfügbar zu sein.
Betrag
Das Arbeitslosengeld wird aufgrund des durchschnittlichen Einkommens der vorangegangenen 4 Jahre berechnet und steht für die Hälfte der gearbeiteten Beitragswochen in diesem Zeitraum zu.
- Liegt das monatliche Durchschnittseinkommen unter einem bestimmten Betrag, dann beträgt das Arbeitslosengeld 75% dieses Durchschnittseinkommens;
- Liegt das monatliche Durchschnittseinkommen über einem bestimmten Betrag (1.456,72 Euro für 2026), dann beträgt das Arbeitslosengeld 75% dieses Durchschnittseinkommens plus 25% der Differenz.
Ab dem 6. Bezugsmonat wird das Arbeitslosengeld monatlich um 3% gekürzt; für Arbeitnehmer, die bei der Antragstellung 55 Jahre oder älter sind, läuft die 3%ige Kürzung hingegen ab dem 8. Bezugsmonat an.
Es gibt einen Höchstbetrag für das Arbeitslosengeld (1.456,72 Euro für 2026).
Wann das Anrecht verfällt
In einigen Fällen erlischt das Anrecht auf Arbeitslosengeld:
- Wenn man aus den aus den Arbeitslosenlisten gestrichen wird
- Wenn die von den öffentlichen Stellen vorgeschlagenen Beschäftigungsmaßnahmen nicht besucht werden;
- Wenn eine angemessenes Arbeitsangebot abgelehnt wird
- Wenn eine lohnabhängige Arbeit aufgenommen wir, ohne innerhalb von 30 Tagen das voraussichtliche jährliche Einkommen mitgeteilt zu haben
Welche Unterlagen es für die Antragstellung braucht
- Identitätskarte des/der Antragstellenden
- Steuernummer
- Gültige Aufenthaltsgenehmigung (falls vorhanden)
- Lohnstreifen
- Saisonvertrag oder befristeter Arbeitsvertrag
- Kündigungsschreiben bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis
- letzter Arbeitsvertrag
- IBAN des/der Antragstellenden
