Koordinierungskomitee für Arbeitssicherheit: Land sagt Nein zu einem Hitzeschutzdekret – Gewerkschaften enttäuscht. Eine solche Verfügung würde einen konkreten Schutz für alle bringen.
Der Hitzeschutz für Arbeitnehmer/innen war Gegenstand des gestrigen (21.7.) Treffens des Landeskoordinierungskomitees für Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz. Die Gewerkschaften zeigen sich enttäuscht, dass das Land keine entsprechende Verfügung erlassen will, sondern stattdessen auf Sektorenabkommen und den Versuch der Anwendung der bestehenden Richtlinien setzt.
Aus der Tätigkeit und den Kontrollen des Arbeitsinspektorates und des Dienstes für Arbeitsmedizin geht ein wenig ermutigendes Bild hervor – was so auch von einigen Arbeitgeberverbänden bestätigt wird: In vielen Betrieben gibt es nach wie vor Schwierigkeiten, die Leitlinien bekanntzumachen und anzuwenden. Das Hitzerisiko selbst wird in den betrieblichen Risikobewertungsdokumenten oft gar nicht erhoben, und die wenigen Arbeitsinspektoren können nicht das ganze Landesgebiet abdecken.
Es ist sicherlich sinnvoll, Arbeitgeber wie Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen weiterhin zu sensibilisieren. Es ist auch wichtig, die Unternehmen auf dem Weg hin zur vollständigen Erfüllung der Vorschriften zu unterstützen. Solange dieser kulturelle Wandel aber nicht gänzlich vollzogen ist, braucht es ein Instrument, das sofortige Klarheit schafft. Südtirol bräuchte ein entsprechendes Dekret, so wie es sie in anderen Regionen Italiens bereits gibt. Die Gewerkschaften können die Gründe für den Widerstand gegenüber einer solchen Maßnahme nicht nachvollziehen.
Das Dekret, das auf bestimmte Gebiete und verschiedene Branchen abgestimmt werden könnte, würde einen konkreten Schutz für die Gesundheit der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeuten. So könnte z.B. Arbeit in den heißesten Tageszeiten vermieden werden. Alle Beteiligten hätten zudem einen klaren Rahmen, der es erlauben würde, die verschiedenen Instrumente, wie etwa die Beanspruchung des Lohnausgleichs, korrekt anzuwenden. Im Dekret könnte weiters das Problem der Unternehmen in Bezug auf die Einhaltung von Fristen gelöst werden. Schließlich würde es landesweit einheitliche Regeln gewährleisten.
In den Branchen, in denen die Arbeitskräfte der Hitze am stärksten ausgesetzt sind – Baugewerbe, Logistik, Landwirtschaft, Industrie, um nur einige zu nennen – arbeiten oft Menschen, die ihre Rechte nicht kennen oder die diese gegenüber ihrem Arbeitgeber nur schwer durchsetzen können, wie ausländische oder prekär beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Es ist unrealistisch, dass in diesen Fällen Sensibilisierung reicht oder diese selbst für den Schutz ihrer Gesundheit eintreten; auch deshalb wäre es wichtig, klare Regeln zum Schutz aller einzuführen.
Klare Bestimmungen, Information, Sensibilisierung und Überwachung schließen sich nicht gegenseitig aus, im Gegenteil, sie stärken sich gegenseitig. Das Land sollte auf alle diese Möglichkeiten setzen, anstatt eine der anderen vorzuziehen.
