: Abfertigung und Zusatzrente

Neueingestellte: 60 Tage, um zu entscheiden

Ab 1. Juli 2026 gilt für Neuangestellte in der Privatwirtschaft eine neue Regelung in Bezug auf den automatischen Beitritt zu Zusatzrentenfonds. 

Neueingestellte: 60 Tage, um zu entscheiden
Neueingestellte: 60 Tage, um zu entscheiden

Der Staat möchte mit den Neuerungen für Neueingestellte in der Privatwirtschaft mehr Beitritte zu den Zusatzrentenfonds erreichen. Diese Regelung tritt mit 1. Juli 2026 in Kraft. 

Neuangestellte im Privatsektor werden ab diesem Tag bereits mit dem ersten Arbeitstag in den Bezugsfonds eingeschrieben, dieser Beitritt kann innerhalb von 60 Tagen ab Arbeitsbeginn widerrufen werden. 

Nachfolgend einige vereinfachende Übersicht über die grundlegenden Optionen:

Erstangestellte im Privatsektor 

Der Arbeitgeber muss ihnen am ersten Arbeitstag ein Informationsblatt und ein Entscheidungs-Formular aushändigen. 

Was kann oder muss der/die betroffene Arbeitnehmer/in tun?

Die Möglichkeiten in den 60 Tagen:

  1. Bewusste Einschreibung

    Sich in den gewünschten Zusatzrentenfonds einschreiben

  2. Keine Zusatzrente 

    Sich im Formular innerhalb der 60 Tage ausdrücklich gegen den Zusatzrentenbeitritt entscheiden (der automatische Beitritt wird zurückgenommen, die Abfertigung bleibt im Betrieb oder beim INPS) 

  3. Keine Entscheidung 

    Wer die 60-Tage-Frist verstreichen lässt, akzeptiert stillschweigend den Beitritt zum Bezugsfonds ab dem ersten Arbeitstag (in den Zusatzrentenfonds fließen Abfertigung, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbetrag ein, wie vom Kollektivvertrag vorgesehen).

Jobwechsel und bereits in der Privatwirtschaft beschäftigt gewesen

Wer bereits Mitglied eines vertraglichen Zusatzrentenfonds ist (mit Einzahlung der Abfertigung), wird automatisch in den kollektivvertraglich vorgesehenen Zusatzrentenfonds eingeschrieben, es sei denn, er entscheidet sich für einen anderen Zusatzrentenfonds. Achtung: Fließt die Abfertigung bereits in einen Zusatzrentenfonds, kann diese nicht mehr im Betrieb belassen werden! 

Wer keinen Zusatzrentenfonds hat (d.h. noch keinem beigetreten sind oder diesen vollständig aufgelöst hat), gibt dies im Formular an, es kommt zu keinem automatischen Beitritt, die Abfertigung bleibt im Betrieb (oder beim INPS). Die spätere Einschreibung in einen Zusatzrentenfonds ist aber möglich. 

Wichtig

Es geht um dein Geld und deine zukünftige Absicherung im Alter!  Informiere dich über deine Situation, lies das Informationsblatt, wende dich gerne an deine Gewerkschaftsvertreter/innen oder an die Pensplan-Infopoints des SGBCISL, diese bieten eine kostenlose, unverbindliche Beratung. 

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