: Sozialpartnerschaft

Bilaterale Körperschaften: Interessante Leistungen

In vielen Sektoren gibt es Bilaterale Körperschaften. Diese bieten ihren Mitgliedern interessante Leistungen. Ein kleiner Überblick über die wichtigsten Informationen rund um diese Einrichtungen und deren Leistungen.

Interessante Leistungen
Bilaterale Körperschaften bieten interessante Leistungen, von Rückerstattungen für bestimmte Spesen bis zu Kursangeboten und Kursbeiträgen (Symbolbild Pexels)

Was sind bilaterale Körperschaften

Diese werden von den Sozialpartnern über die Kollektivverträge eingerichtet und gemeinsam verwaltet (der SGBCISL ist Gründungspartner von vielen bilateralen Körperschaften auf lokaler Ebene). Finanziert werden diese Einrichtungen über Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge. Ziel ist es, die Interessen der Beschäftigten und der Unternehmen im jeweiligen Sektor zu fördern und bestimmte Leistungen anzubieten. Dies hauptsächlich in den folgenden Bereichen:

  • Unterstützungs- und Fürsorgeleistungen
  • Aus- und Weiterbildung 
  • Arbeitssicherheit

Welche Leistungen werden geboten? 

Jede Einrichtung hat ein spezifisches Leistungsangebot für Arbeitnehmer/innen, dazu zählen etwa Kursangebote und Beiträge für die Betreuung der Kinder. 

Welche sind die bekanntesten bilateralen Körperschaften und welche Leistungen bieten sie?

Dazu zählen: 

  • die Südtiroler Tourismuskasse STK (z.B. Rückvergütung von Spesen für die Kinderbetreuung, Unterstützung beim Kauf von Schulmaterialien);
  • die Bilaterale Körperschaft für den Tertiärsektor EBK für den Bereich Handel und Dienstleistungen (z. B. Rückvergütung Kinderbetreuung, Beiträge für Sprachkurse);
  • die bilaterale Körperschaft für das Handwerk BKH (z.B. Beitrag für Einschreibegebühren der Kinder für sportliche oder kulturelle Aktivitäten oder Kinderbetreuung; Betriebsaltersprämie 30/40 Jahre); 
  • die Bauarbeiterkasse (z.B. Geburtenscheck von 400 Euro, Studienbeihilfen Oberschule und Universität, Beitrag Ferienkolonie)

Wer kann die Leistungen beanspruchen?

Arbeitnehmer/innen haben Anrecht auf die Leistungen der jeweiligen sektorenspezifischen Einrichtung, sofern sie die Voraussetzungen in Bezug auf Einschreibung und Beitragszahlung erfüllen. 

Wie funktioniert die Einschreibung in die bilaterale Körperschaft?

Sieht der angewandte Kollektivvertrag eine bilaterale Körperschaft vor, nimmt der Arbeitgeber die Einschreibung der Beschäftigten vor. Einschreibung und Beitragszahlung sind meist verpflichtend. 

Wie weiß ich, ob ich eingeschrieben bin? 

Die Beitragszahlung ist in der Regel im Lohnstreifen ausgewiesen. 

Angebote und Vorteile nutzen!

Überprüft, ob ihr Mitglied einer bilateralen Körperschaft seid und welche Vorteile und Leistungen diese bietet. Für weitere Fragen könnt ihr euch auch an unsere Bezirksbüros und an die jeweils zuständige Fachgewerkschaft wenden.

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