In Bezug auf die Forderung des Südtiroler Wirtschaftsringes SWR, ArbeitnehmerInnen den Zugang zum Arbeitsplatz nur mit Grünem Pass zu gewähren, stellt der SGBCISL klar, dass dies nur mit einem kostenlosen Testangebot einhergehen darf.
„Der Grüne Pass ist nicht gleichzusetzen mit einer Impfung, deshalb müssen ArbeitnehmerInnen auch die Möglichkeit haben, sich testen zu lassen. Es darf keine Impfpflicht durch die Hintertür geben“, erklären die SGBCISL-Generalsekretäre Dieter Mayr und Donatella Califano. „Das Recht auf Arbeit kann nicht dadurch geschmälert werden, indem ArbeitnehmerInnen Kosten dafür auferlegt werden.“
„In den Sicherheitsprotokollen sind die Maßnahmen im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz klar geregelt, der Betriebsarzt ist für eventuelle Schritte zuständig. Auf keinen Fall kann der Arbeitgeber einseitig Maßnahmen verhängen“, so Mayr und Califano. „Der SGBCISL kann der Anwendung des Grünen Passes an den Arbeitsplätzen durchaus einiges abgewinnen, vorausgesetzt, es entstehen dadurch keine Kosten für die Beschäftigten.“
Gesamtgesellschaftlich befürwortet der SGBCISL die Impfungen, ist aber überzeugt, dass Aufklärung und Überzeugungsarbeit einem Impfzwang vorzuziehen sind.
Pressemitteilung des SGBCISL vom 04.08.2021
