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CassaColf, Covid-Leistungen und Neuerungen

Der vertragliche Gesundheitsfonds CAS.SA. COLF für die Beschäftigten in privaten Haushalten hat die Gesundheitsleistungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie, für die im Fonds eingeschriebenen ArbeitnehmerInnen, bis zum 31. Oktober 2021 verlängert. Die einzelnen Leistungen sind in der Tabelle angeführt.

Darüber hinaus sind ab 1. Juli 2021 zwei neue Leistungen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber hinzugekommen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website von Cassa Colf (in italienischer Sprache) und in unseren Büros (Bozen 0471 568432, Meran 0473 230242, Brixen 0472 836151, Bruneck 0474 375200).

Hier geht es zum Info-Flugblatt

 

Covid Leistungen

TAGEGELD FÜR DIE ZEIT DER QUARANTÄNE BEI POSITIVEM TESTERGEBNIS COVID-19

30 Euro pro Tag für maximal 10 Tage

40 Euro zusätzlich pro Tag für max. 14 Tage für Beschäftigte, die mindestens ein minderjähriges Kind haben, das auf dem Familienbogen als mitlebend aufscheint.

 

TAGEGELD BEI KRANKENHAUSAUFENTHALT WEGEN COVID-19

100 Euro für jede im Krankenhaus verbrachte Nacht für max. 50 Tage im Jahr.

40 Euro pro Tag bis max. 14 Tage für Beschäftigte, die mindestens ein minderjähriges Kind haben, das auf dem Familienbogen als mitlebend aufscheint.

 

PAUSCHALZAHLUNG AUFGRUND DES KRANKENHAUSAUFENTHALTS WEGEN COVID-19

1.000 Euro für den Krankenhausaufenthalt. Dieser Beitrag wird zusätzlich zu obengenanntem Tagegeld bei Krankenhausaufenthalt wegen Covid-19 ausbezahlt.

 

PAUSCHALZAHLUNG FÜR DEN AUFENTHALT AUF DER INTENSIVSTATION WEGEN COVID-19

2.000 Euro. Der Betrag wird zusätzlich zu obengenanntem Pauschalbetrag für den Krankenhausaufenthalt ausbezahlt, wenn ein Aufenthalt in der Intensivstation notwendig geworden ist.

 

RÜCKERSTATTUNG VON MEDIZINISCHEN AUSGABEN WEGEN COVID-19

Medikamente, Sauerstofflaschen, Pulsoximeter, die während der Erholung von Covid-19 zu Hause angekauft werden müssen, werden bis zu einem Betrag von 200 Euro rückerstattet.

 

MEDIZINISCHE BETREUUNG UND PFLEGE WEGEN COVID-19

Übernahme der Ausgaben im Fall von medizinischer Betreuung und Hauspflege

 

LEISTUNGEN FÜR FAMILIEN, DIE SICH AUFGRUND DER PANDEMIE IN FINANZIELLEN NÖTEN BEFINDEN

Rückerstattung von Ausgaben bis zu 200 Euro für zu Lasten lebende oder zusammenlebende Kinder:

  • Schulmaterial, Kinderbetreuung für Kinder bis zum 5. Lebensjahr, die in einer Kita oder im Kindergarten eingeschrieben sind
  • Betreuung von Kindern mit Beeinträchtigung bis zum 18. Lebensjahr
  • Kauf von Lebensmitteln für Kinder bis zum 18. Lebensjahr

 

Leistungen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ab 1. Juli 2021

BEITRAG FÜR AUSGABEN FÜR EINE PFLEGERIN BEI DAUERHAFTER PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT DER ARBEITGEBERIN/DES ARBEITGEBERS

Beitrag in Höhe von 300 Euro pro Monat für max. 12 Monate

 

BEITRAG FÜR EINE ERSATZANSTELLUNG BEI ABWESENHEIT DER HAUSANGESTELLTEN WEGEN MUTTERSCHAFT

Beitrag in Höhe von 300 Euro im Jahr für jede Ersatzanstellung, falls die Hausangestellte wegen Mutterschaft abwesend ist.

 

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