: Thema

Ein gesetzlicher Mindestlohn?

Die EU macht Druck für gerechte Löhne, wird von den Mitgliedsstaaten aber keine gesetzlichen Mindestlöhne fordern. Für die CISL ist es vorrangig, auf Vertragsverhandlungen zu setzen.

Auf europäischer Ebene wir der Vorschlag einer Richtlinie zu angemessenen Löhnen diskutiert. Das als Antwort auf die steigenden Ungleichheiten und den andauernden Kaufkraftverlust der Einkommen.

Parlament, Rat und Kommission haben dazu eine Einigung erzielt, die allerdings noch nicht endgültig in Kraft ist. Aufgrund von informellen Angaben lässt sich aber folgern, dass keine gesetzlichen Mindestlöhne vorgeschrieben werden und es somit diesbezüglich keine direkten Auswirkungen auf Italien geben würde.

Die Einigung

In Kürze einige Punkte der Einigung:

  • die Kollektivvertragsverhandlungen werden als vorrangiger Weg erachtet, um Rechte und Schutzmaßnahmen zu stärken und die Löhne zu bestimmen
  • in Ländern, in denen die kollektivvertragliche Abdeckung unter 80% liegt, wird auf die Stärkung und Unterstützung der Vertragsverhandlungen gedrängt (Umsetzung von Aktionsplänen),
  • Länder, in denen die Abdeckung über 80% beträgt, werden zu keiner entsprechenden Maßnahme aufgefordert (Italien zählt z diesen Ländern)
  • In Ländern, in denen es einen gesetzlichen Mindestlohn gibt, soll die Bestimmung eines angemessenen Lohns die Faktoren Kaufkraft, Lebenshaltungskosten, Lohnentwicklung und Produktivität berücksichtigen.

Die Position der CISL: ein guter Kollektivvertrag ist besser

Die Frage nach dem angemessenen Einkommen und dem Schutz der Kaufkraft ist auch hierzulande hochaktuell, gerade in Niedriglohnsektoren. Einige sehen die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns als Lösung. Für die CISL führt der Schutz der Einkommen über die Kollektivverträge.

Wir befürchten, dass ein gesetzlicher Mindestlohn dazu führt, dass Arbeitgeber aus dem Kollektivvertragssystem aussteigen, und zwar dort, wo die vertraglichen Entlohnungen höher sind als der gesetzliche Mindestlohn. Dies könnte Absenkung des Lohnniveaus nach sich ziehen.

Zudem ist zu berücksichtigen, dass Kollektivverträge zusätzliche Lohnelemente sichern, wie das 13. oder 14. Monatsgehalt, die ergänzenden Wohlfahrtsleitungen („welfare“), die Leistungen der bilateralen Körperschaften.

Unzureichende Einkommen: bei den Ursachen ansetzen

Um die Lohnfrage zu lösen muss der Hebel bei den Ursachen angesetzt werden: bei den Arbeitskosten, dem Steuerdruck, der niedrigen Produktivität, der Schwarzarbeit, den schlechten Beschäftigungsmöglichkeiten für Jugendliche, Frauen, Einwanderer, der Tarifflucht mittels Piratenkollektivverträge.

Kollektivverträge verteidigen

Die Verteidigung der Kollektivverträge führt über die Bekämpfung der Piratenverträge. Es braucht Regeln, die sicherstellen, dass die verbreitetsten, von den repräsentativen Sozialpartnern ausgehandelten Kollektivverträge angewandt werden.

Gleichzeitig müssten die Kollektivverträge der repräsentativsten Sozialpartner „erga omnes“ gelten, also auf alle ausgedehnt werden, damit sämtliche ArbeitnehmerInnen Anrecht auf dieselbe arbeitsrechtliche und wirtschaftliche Behandlung sowie dieselben Absicherungen haben.

 

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