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Einheitliches Familiengeld: Stichtag 30.6. nicht vergessen

Stichtag 30. Juni 2022 für das einheitliche Familiengeld: Wer bis dahin nicht ansucht, verliert die rückwirkende Leistung ab März. Dasselbe gilt für den Bezug des vollen Betrags für jene, die zuerst ohne ISEE-Wert angesucht haben und inzwischen einen ISEE-Wert unter 40.000 Euro nachreichen können.

Das neue einheitliche Familiengeld des Staates ist im März 2022 gestartet. Viele Familien haben für diese Unterstützungsleistungen aber noch nicht angesucht! 

Deshalb erinnern wir die anspruchsberechtigten Familien, den Antrag innerhalb 30. Juni 2022 zu stellen, um kein Geld zu verlieren. Wird der Antrag danach gestellt, wird die Leistung erst ab dem darauffolgenden Monat ausbezahlt. Bei Antragstellung vor dem 30. Juni werden die zustehenden Beträge ab März 2022 hingegen rückwirkend voll ausbezahlt.

Notwendige Unterlagen

Für die Antragstellung werden ein Personalausweis, der Kontocode IBAN des bzw. der Begünstigten (falls beide Eltern jeweils 50% beanspruchen) und die ISEE-Erklärung 2022 benötigt.

Wer die ISEE 2022 bei der Antragstellung noch nicht abgefasst hat, muss die Steuernummern aller Familienmitglieder vorlegen und erhält den Mindestbetrag der Leistung. Falls die ISEE-Erklärung zu einem späteren Zeitpunkt abgefasst und übermittelt wird, und ein Differenzbetrag zustehen sollte (dies ist bei einer ISEE unter 40.000 Euro der Fall), wird auch die Differenz vom Mindestbetrag zum tatsächlich zustehenden Betrag ausbezahlt. Nur wenn die ISEE 2022 innerhalb 30. Juni 2022 nachgereicht wird, wird die Differenz rückwirkend ab März nachgezahlt.

Einheitliches Familiengeld, Beträge und Begünstigte

Die Leistung wird monatlich vom INPS auf das im Antrag angegebene Konto ausbezahlt, für jedes zu Lasten lebende Kind, und zwar für:

  • minderjährige Kinder (bereits ab dem 7. Schwangerschaftsmonat);
  • volljährige Kinder bis zum 21. Lebensjahr, falls diese eine Ausbildung machen (auch Uni), oder arbeitslos sind oder ein Praktikum absolvieren oder Zivildienst leisten;
  • Kinder mit einer Beeinträchtigung, unabhängig vom Alter.

Die Leistung beträgt monatlich 175 Euro für minderjährige Kinder bei einem ISEE-Wert bis 15.000 Euro; ist der ISEE-Wert höher, dann verringert sich der Betrag schrittweise bis auf 50 Euro.

85 Euro gibt es für volljährige Kinder bis 21 Jahren bei einem ISEE-Wert bis 15.000 Euro; der Betrag reduziert sich stufenweise bis auf 25 Euro, wenn der ISEE-Wert höher ist.

Es sind zudem Zuschläge für bestimmte familiäre Situationen vorgesehen.

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