: Postgewerkschaft

Familienzulage für Beschäftigte der Post: neue Anträge innerhalb 23. August 2021!

Eine Info zur Familienzulage für Beschäftigte von Poste Italiane.

Anspruchsberechtigte Eltern können das neue Ansuchen für die Familienzulage (ANF – Familiengeld für Lohnabhängige) für den Bezugsraum ab Juli 2021 stellen. Die Antragstellung und die Voraussetzungen bleiben vorerst noch dieselben wie in den vergangenen Jahren. Diese Leistung soll dann im Januar 2022 vom neuen einheitlichen Familiengeld („assegno unico“) abgelöst werden (dabei sind noch einige Punkte offen).

Beschäftigte von Poste Italiane können ihren Antrag für die Familienzulage (ANF) ab 1. Juli 2021 über die Internetseite https://noidiposte.poste.it/ (es ist dieselbe Internetseite wie für den Zugang zum Lohnstreifen) im Bereich “Self Service Richieste Amministrative” stellen.

Für Angestellte, welche am 30.06.2021 bereits die Familienzulage erhielten, erfolgt die Auszahlung der Leistung für die Monate Juli und August 2021 automatisch über den Lohnstreifen.

Die neuen Anträge müssen spätestens bis zum 23. August 2021 eingereicht werden.

Nach der Eingabe eines jeden Antrags muss der/die Beschäftigte das Gesamtübersichts-Formular „modulo di riepilogo“ ausdrucken, unterschreiben und dies mit größter Dringlichkeit an den eigenen Focal Point übermitteln.

Die zusätzlich notwendigen Unterlagen können direkt hochgeladen oder in Papierform an den „Focal Point“ geschickt werden, der diese dann gemeinsam mit dem Gesamtübersichts-Formular an die zuständigen Stellen weiterleitet.

Weitere Infos: T 377 2383443

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