Die Regierung hat entschieden: ab 15. Oktober 2021 ist der Green Pass an den Arbeitsplätzen Pflicht.
Die Green-Pass-Pflicht gilt vom 15. Oktober bis 31. Dezember 2021 im Öffentlichen Dienst und in der Privatwirtschaft, auch für Selbständige.
Befreit sind Personen, die sich aufgrund ihres gesundheitlichen Zustandes nicht impfen lassen können (dies ist mittels einer ärztlichen Bescheinigung zu belegen - Kriterien werden vom Gesundheitsministerium festgelegt).
ArbeitnehmerInnen im öffentlichen Dienst, die bei der Überprüfung keinen Green Pass haben, gelten als unentschuldigt abwesend. Ab dem 5. Abwesenheitstag werden sie vom Dienst suspendiert. Dies so lange, bis sie formal in Ordnung sind. Für ArbeitnehmerInnen im Privatsektor ist die Suspendierung bereits ab dem 1. Tag ohne Green Pass vorgesehen. In Betrieben bis 15 Mitarbeitern kann der Arbeitgeber den Beschäftigten ohne Green Pass ab dem 5. Tag bis zu 10 Tage durch einen anderen Arbeitnehmer ersetzen.
Während der unentschuldigten Abwesenheit und der Suspendierung steht keine Entlohnung zu. Eine Entlassung ist allerdings nicht vorgesehen.
Bei Nichtbeachtung der Green-Pass-Pflicht werden Strafen im Ausmaß von 600 bis 1.500 Euro verhängt.
Die Preise der Antigen-Schnelltests in Apotheken werden vorgegeben: 15 Euro für Volljährige und 8 Euro für Minderjährige. Kostenlose Tests sind vorgesehen für Personen, die sich in einer besonderen Situation befinden, die z.B. eine Beeinträchtigung haben oder nicht geimpft werden können (Bescheinigung notwendig).
→ DL "Green Pass", 16.09.2021
