: Handel

25. April und 1. Mai: Die Feiertage respektieren!

Aufruf der Fachgewerkschaften Handel: Geschäfte und Lebensmittelhandel an den bevorstehenden Feiertagen 25. April und 1. Mai schließen! Dies um den Wert der Feiertage hochzuhalten und Personenansammlungen zu vermeiden. "Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Handel sind in ihrer täglichen Arbeit einer erhöhten Ansteckungsgefahr ausgesetzt"

Die Gewerkschaftsorganisationen ASGB Handel, FILCAMS CGIL-AGB, FISASCAT SGBCISL und UILTUCS UIL-SGK rufen die Landesregierung und die Unternehmen dazu auf, an den bevorstehenden Feiertagen vom 25. April und 1. Mai die Schließung der Geschäfte, einschließlich des Lebensmittelhandels, vorzusehen.

Mit ihrer Aufforderung wollen die Gewerkschaften an den Wert der Feiertage erinnern, die erst recht in Zeiten der Pandemie eine besondere Bedeutung erhalten.

Es sei widersinnig, wenn zur Vermeidung von Infektionen den Bürgern und Familien die Bewegung im Freien nur unter strengen Sicherheitsauflagen gestattet werde, auf der anderen Seite aber das Risiko eingegangen werde, dass sich an den Feiertagen in den Geschäften unverhältnismäßig viele Menschen ansammeln.

Paradox auch, dass die Appelle der Sozialpartner an die jetzige wie an die vorhergehende Regierung, den Angestellten im Handel, insbesondere jenen im Lebensmittelverkauf, im Impfplan eine vorrangige Stellung einzuräumen, bislang in keinster Weise Gehör gefunden haben.

Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Handel sind in ihrer täglichen Arbeit einer erhöhten Ansteckungsgefahr ausgesetzt.

Heute zählt der Lebensmittelhandel zu den systemrelevanten und unverzichtbaren Dienstleistungen, auch dank des Beitrags der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. So unverzichtbar, dass die Geschäfte und Supermärkte auch an den Sonn- und Feiertagen öffnen können. An einen besseren Schutz der Beschäftigten durch eine Priorisierung im Impfplan wird jedoch nicht gedacht. Die zuständigen Stellen scheinen die Angestellten im Lebensmittelhandel vergessen zu haben.

Die Gesundheit dürfe nicht aufs Spiel gesetzt werden, so die Gewerkschaften abschließend. Daher drängen sie auf eine Maßnahme, welche die Schließung der Geschäfte und des Lebensmittelhandels an den Feiertagen 25. April und 1. Mai vorsieht.

Pressemitteilung der Fachgewerkschaften Handel von ASGB, AGB/CGIL, SGBCISL, UIL-SGK vom 21.04.2021

 

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