: Patronat

Info: Rückkauf von Studienzeiten und nicht versicherten Zeiträumen

Ein Überblick des Patronats INAS zum Rückkauf vno Studienzeiten und nicht versicherten Zeiträumen - Übersicht in Tabellenform im PDF-Format unter diesem Link

Notwendige Dokumente und wichtige Hinweise am Ende dieser Seite.

 

Rückkauf von nicht versicherten Zeiträumen

Welche Zeiträume

  • Zeiträume, die keiner verpflichtenden Rentenversicherung unterliegen
  • die noch nicht von Beiträgen abgedeckt sind
  • für Zeiträume zwischen 1.1.96 und 29.1.2019
  • für höchstens fünf Jahre insgesamt

 

Gültigkeit

Kann im Dreijahreszeitraum 2019 - 2021 beantragt werden

 

Zielgruppe

Lohnabhängige, Selbstständige und Personen in der Sonderverwaltung des INPS

Unabhängig vom Lebensalter

 

Voraussetzungen

  • es dürfen zum 31.12.95 keine Beiträge aufscheinen
  • es darf keine direkte Rente bezogen werden
  • in der Rentenverwaltung, in der der Rückkauf beantragt wird, muss bei Antragstellung zumindest ein Pflichtrentenbeitrag aufscheinen

 

Den Antrag können stellen

  • die betroffene Person
  • Hinterbliebene
  • Verwandte bis zum 2. Verwandtschaftsgrad
  • der Arbeitgeber (nur im Privatsektor)

 

Kosten 

Entlohnung der letzten 12 Monate multipliziert mit dem Beitragssatz der Rentenverwaltung, in die die antragstellende Person eingetragen ist.

Bei dieser Form des Nachkaufs kann der Betrag in bis zu 120 monatlichen Raten (ohne Zinsen) bezahlt werden.

 

Steuerliches

Die Ausgaben können zu 50% über 5 Jahre steuerlich abgesetzt werden, wenn der Antrag von der betroffenen Person, von Hinterbliebenen oder Verwandten gestellt wird

Falls der Arbeitgeber den Antrag stellt, können die Ausgaben vom betrieblichen Einkommen bzw. selbständigem Einkommen abgezogen werden

 

Begünstigter Rückkauf von Studienzeiten

Welche Zeiträume

  • Zeiten eines abgeschlossenen Uni-Studiums, die in das beitragsbezogene System (ab 1.1.1996) fallen: begünstigte Berechnung des Rückkaufs ohne weitere Voraussetzungen möglich.
  • Zeiten eines abgeschlossenen Uni-Studiums, die in das lohnbezogene System (bis 31.12.1995) fallen: begünstigte Berechnung des Rückkaufs möglich, wenn für alle Versicherungszeiten das beitragsbezogene System gewählt wird. Da sich dadurch die Rentenberechnung ändert, müssen die möglichen Vor- und Nachteile dieser Option abgewogen werden

 

Gültigkeit

Unbegrenzt

 

Zielgruppe

Lohnabhängige, Selbstständige und Personen in der Sonderverwaltung des INPS

Unabhängig vom Lebensalter

 

Voraussetzungen

AntragstellerInnen müssen bereits Rentenversicherungsbeiträge eingezahlt haben

 

Den Antrag können stellen

die betreffende Person, auch wenn sie bereits vor dem 31.12.1995 Beiträge aufscheinen hat

 

Kosten 

Mindestbetrag des Pensionsfonds der Selbständigen (Handwerk, Kaufleute) multipliziert mit dem Bezugsbeitragssatz der Rentenverwaltung für lohnabhängig Beschäftigte (33%)

(ca. 5.200 € pro rückgekauftem Jahr)

Bei dieser Form des Nachkaufs kann der Betrag in bis zu 120 monatlichen Raten (ohne Zinsen) bezahlt werden.

 

Steuerliches

Die Ausgaben sind vollständig vom besteuerbaren Gesamteinkommen abziehbar

 

Rückkauf von Studienzeiten von nicht beschäftigten Personen

Welche Zeiträume

Alle Zeiten eines abgeschossenen Universitätsstudiums

 

Gültigkeit

Unbegrenzt

 

Zielgruppe

all jene Personen, die keine Rentenbeiträge aufscheinen haben

Unabhängig vom Lebensalter

 

Voraussetzungen

  • Es dürfen noch keine Rentenversicherungsbeiträge aufscheinen
  • AntragstellerInnen müssen steuerlich zu Lasten sein (z.B. der Eltern)

 

Den Antrag können stellen

die betreffende Person oder jene Personen, denen der/die antragstellende Person steuerlich zu Lasten ist

 

Kosten 

Mindestbetrag des Pensionsfonds der Selbständigen (Handwerk, Kaufleute) multipliziert mit dem Bezugsbeitragssatz der Rentenverwaltung für lohnabhängig Beschäftigte (33%)

(ca. 5.200 € pro rückgekauftem Jahr)

Bei dieser Form des Nachkaufs kann der Betrag in bis zu 120 monatlichen Raten (ohne Zinsen) bezahlt werden.

 

Steuerliches

Die betroffene Person kann die Ausgaben vollständig vom besteuerbaren Gesamteinkommen abziehen.

Wenn hingegen die Personen, zu deren Lasten die betroffene Person lebt, die Ausgaben tätigen, dann können diese zu 19% steuerlich abgesetzt werden.

 

Regulärer Rückkauf von Studienzeiten

Welche Zeiträume

  • Zeiten eines abgeschossenen Universitätsstudiums, die in das lohnbezogene System vor dem 01.01.1996) fallen: Berechnung des Rückkaufs aufgrund der bereits eingezahlten Beiträge
  • Zeiten eines abgeschossenen Universitätsstudiums, die in das beitragsbezogene System (ab dem 01.01.1996) fallen: Entlohnung der letzten 12 Monate multipliziert mit dem Beitragssatz der Rentenverwaltung, in die die antragstellende Person eingetragen ist

 

Gültigkeit

Unbegrenzt

 

Zielgruppe

Lohnabhängige, Selbstständige und Personen in der Sonderverwaltung des INPS

Unabhängig vom Lebensalter

 

Voraussetzungen

AntragstellerInnen müssen bereits Rentenversicherungsbeiträge eingezahlt haben

 

Den Antrag können stellen

die betreffende Person

 

Kosten 

Berechnung des Rückkaufs aufgrund der bereits eingezahlten Beiträge

oder

Entlohnung der letzten 12 Monate multipliziert mit dem Beitragssatz der Rentenverwaltung, in die die antragstellende Person eingetragen ist

Bei dieser Form des Nachkaufs kann der Betrag in bis zu 120 monatlichen Raten (ohne Zinsen) bezahlt werden.

 

Steuerliches

Die Ausgaben sind vollständig vom besteuerbaren Gesamteinkommen abziehbar

 

Wichtig:

Ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.

Es gibt noch andere Arten von Nachkäufen (gearbeitete, aber nicht versicherte Zeiten; Mutterschaft außerhalb eines Arbeitsverhältnisses; Arbeit in Staaten, mit denen Italien kein Abkommen zu den Renten abgeschlossen hat, Sonderformen für öffentlich Bedienstete)

 

Welche Unterlagen nötig sind

Für den Nachkauf der Studienjahre werden, neben dem Personalausweis, folgende Unterlagen bzw. Bestätigungen benötigt:

  • Datum der Immatrikulation des abgeschlossenen Studiums
  • Gesetzliche Studiendauer des abgeschlossenen Studiums
  • Datum des erfolgreichen Abschlusses des Studiums (Datum des Diploms)

 

Studien im Ausland

Für Studien im Ausland müssen diese Angaben im Original von der Uni bestätigt sein. Bestätigungen in ausländischen Sprachen sollten ins Italienische oder ins Deutsche übersetzt sein.

 

Studien im Inland

Für Studien in Italien reicht eine Eigenerklärung dieser Angaben. Eine Bescheinigung der Universität ist trotzdem ratsam.

 

Interessierte können sich für weitere Auskünfte und Hilfestellung an die Büros des Patronats INAS des SGBCISL wenden.

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