: Fälligkeit

Landeskindergeld: Frist für Ansuchen wird verlängert

Das Land wird die Einreichfrist für die Erneuerung des Landeskindergeldes verlängern: Die neue Fälligkeit wird Ende März 2022 sein (statt Ende Dezember 2021).

Das Land wird die Frist für die Antragstellung des Landeskindergeldes für 2022 (ehem. regionale Familiengeld) von Ende Dezember 2021 auf Ende März 2022 verlängern.

Die Landesregierung hat der Verlängerung der Einreichfrist bereits zugestimmt, sie muss aber noch mit einem Beschluss formalisiert werden, so das Landespresseamt.

Demnach sollen Familien bis Ende März 2022 und somit drei Monate länger Zeit haben, um den Antrag für die Erneuerung des Landeskindergeld für das Bezugsjahr 2022 zu stellen. Gewöhnlich ist die Einreichfrist für die Erneuerung dieser Leistung für das Folgejahr immer der 31. Dezember. Erstmalige Anträge können jederzeit gestellt werden.

Die Ansuchen um Landeskindergeld können auch in unseren Patronaten gestellt werden. Terminvormerkung erforderlich.

Mehr zur Leistung (Voraussetzungen, Unterlagen) auf der Internetseite www.provinz.bz.it/familiengelder

 

 

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